Polit-Spektakel wie bei den Amis
SVP will Impeachment gegen Berset

Heute gibt es in der Schweiz keine Möglichkeit, Bundesräte während einer Legislatur des Amtes zu entheben. Das will SVP-Nationalrat Mike Egger nun ändern – um damit die Position des Parlaments in Krisen wie der aktuellen zu stärken.
Publiziert: 23.02.2021 um 07:29 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2021 um 11:46 Uhr
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SVP-Nationalrat Mike Egger fordert die Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Bundesräte.
Foto: Keystone
Lea Hartmann

Die Corona-Politik des Bundesrats treibt die SVP zur Weissglut. Die grösste Partei der Schweiz fühlt sich von der Landesregierung übergangen. Obwohl sich mehrere Kommissionen im Parlament gegen die Schliessung der Geschäfte ausgesprochen hatten, hielt der Bundesrat im Januar an seinem Plan fest. Und trotz den über 250'000 Personen, die nun in einer von der SVP mitinitiierten Petition das sofortige Lockdown-Ende fordern, will die Regierung nur schrittweise und mit grosser Vorsicht die Corona-Massnahmen lockern.

«Der Bundesrat hat das Parlament praktisch ausgehebelt», kritisiert SVP-Nationalrat Mike Egger (28). «Das können wir nicht einfach so hinnehmen.» Der St. Galler will die Möglichkeit schaffen, dass das Parlament Bundesräte des Amtes entheben kann. So, wie es beispielsweise die USA mit dem Impeachment kennen. In der Frühlingssession, die kommende Woche beginnt, wird Egger einen Vorstoss dazu einreichen.

«Ich will in der Schweiz keine amerikanischen Verhältnisse», betont Egger. Nur wenn etwas wirklich Schwerwiegendes vorgefallen sei, soll das Parlament die Möglichkeit bekommen, ein Misstrauensvotum zu stellen. «Das Parlament ist vom Volk legitimiert und dazu bemächtigt, den Bundesrat alle vier Jahre neu zu wählen. Was spricht also dagegen, dass das Parlament auch während einer Legislatur bei groben Verstössen korrigierend einwirken kann?», fragt Egger. So ein «grober Verstoss» könne zum Beispiel ein laufendes Strafverfahren oder eine Verurteilung sein. Aber eben auch, «wenn das Parlament einfach auf die Seite geschoben wird», sagt Egger. So wie das derzeit aus Sicht der SVP geschieht.

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Möglichkeit der Amtsenthebung soll präventiv wirken

Allerdings müsste dann konsequenterweise wohl der gesamte Bundesrat gestürzt werden – und nicht nur Gesundheitsminister Alain Berset (48), den die SVP im Visier hat. Schliesslich trifft, auch wenn das die SVP derzeit geflissentlich zu ignorieren pflegt, die Landesregierung Entscheide stets als Kollegium. Ausserdem steht ihr die Entscheidungskompetenz laut Epidemiengesetz zu.

Darauf angesprochen sagt Egger, dass die Option eines Amtsenthebungsverfahrens nur für einzelne Bundesräte geplant sei und vor allem präventiven Charakter haben solle. Es solle als «Gegengewicht zur absoluten Dominanz des Bundesrats in ausserordentlichen Lagen» dienen. «Der Bundesrat würde sich künftig gut überlegen, wie er entscheidet, und das Parlament gebührend miteinbeziehen.»

Support bekommt der Ostschweizer von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (42). «Mit Mitgliedern der Gerichtskommission diskutiere ich gerade über die Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Bundesrichter», sagt er. Es sei richtig, wenn man ein solches auch für Bundesräte prüfe. «Wenn ein Bundesrat zum Beispiel einen schweren Fehler in der Amtsführung begeht oder den parlamentarischen Willen nicht umsetzt, sollte man etwas in der Hand haben.»

Schweiz kennt kein Impeachment

Heute ist es in der Schweiz nicht möglich, einen Bundesrat des Amtes zu entheben – ausser er ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage zu regieren. Zuletzt haben die Grünen 2010 einen Anlauf genommen, das zu ändern. Sie schlugen vor, dass die Bundesversammlung einen Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit des Amtes entheben kann. Die gleiche oder eine ähnliche Regelung stellt nun auch SVP-Politiker Egger zur Diskussion.

Der Nationalrat schmetterte den Vorschlag der Grünen damals sehr deutlich ab. «Die Stabilität der Regierung würde aufs Spiel gesetzt, wenn einzelne Mitglieder des Bundesrats von der Bundesversammlung abberufen werden könnten», hatte die zuständige Kommission gewarnt. Auch die SVP war damals noch grossmehrheitlich dagegen.

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