Parlament macht Kehrtwende
Raser sollen doch härter bestraft werden

Doch keine mildere Gangart bei Raser-Delikten: Das Parlament hat sich bei den Strafen für Raser geeinigt. Damit bleibt es bei Raserdelikten grundsätzlich bei einer Mindeststrafe von einem Jahr - Ausnahmen sind aber möglich.
Publiziert: 01.03.2023 um 09:07 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2023 um 20:48 Uhr
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Raser können dramatische Unfälle verursachen.
Foto: BLI_2010_09_15

Es war der erste Auftritt im Parlament von SVP-Bundesrat Albert Rösti (55) in seiner neuen Funktion. Als neuer Vorsteher des Verkehrsdepartements trat er am Mittwochmorgen gut gelaunt vor den Nationalrat, wo er sich zum aktualisierten Schweizer Strassengesetz äusserte.

Ursprünglich hatte das Parlament den Gerichten bei der Ahndung von Raserdelikten mehr Spielraum geben und die Mindeststrafe abschaffe wollen. Eine Referendumsdrohung der Stiftung Roadcross bewog das Parlament zu einer Kehrtwende.

Neu soll die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug unterschritten werden können, wenn ein Automobilist «aus achtenswerten Beweggründen» gehandelt hat oder wenn er oder sie noch unbescholten ist. Etwa wenn jemand mit einer Schwangeren auf dem Beifahrersitz schnell ins Spital fahre, sagte Rösti im Rat. Er sei erfreut, dass Roadcross nun angekündigt habe, kein Referendum ergreifen werde, so der SVP-Bundesrat im Parlament.

Gleichzeitig soll auch bei Raserdelikten die grundsätzliche Mindestentzugsdauer des Führerausweises von zwei Jahren auf zwölf Monate gesenkt werden können.

Abstimmung steht noch aus

Im Grundsatz hatten beide Kammern der Kompromisslösung schon vor Beginn der Frühjahrssession zugestimmt. Der Nationalrat musste sich nochmals mit der Sache befassen, weil der Ständerat den Gesetzestext in der Wintersession nochmals umformuliert hatte, um mehr Klarheit bei dessen Auslegung zu schaffen.

Die Zustimmung der grossen Kammer war erwartet worden. Dies auch, da sonst auch alle anderen Ziele der Gesetzesrevision dahingefallen wären.

Der Bundesrat verfolgt mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes drei Absichten: Er will die Emissionen von Treibhausgasen verringern, die Verkehrssicherheit erhöhen und das automatisierte Fahren ermöglichen. Diese Hauptstossrichtungen waren in beiden Räten unbestritten. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. (SDA/sie)

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