Nicht mehr als 50 Franken
SVP-Egger Gebühren-Deckel für Verkehrssünder

Zu schnell fahren wird schnell teuer. Oft schenkt aber nicht die Busse selbst ein, sondern die Verfahrenskosten. Mit einem Gebührendeckel will SVP-Nationalrat Mike Egger dagegen vorgehen.
Publiziert: 10.12.2022 um 17:41 Uhr
1/5
Wer eine Baustelle zu spät sieht und zu spät bremst, bekommt eine Busse. Und manchmal gibts dazu saftige Verfahrenskosten.
Foto: Keystone
Thomas Müller

Viele kennen es: Man wurde geblitzt, rechnet mit der Busse – doch beim Blick auf die Rechnung ist man erst mal perplex. So viel? Zur Strafe kommen oftmals noch Verfahrensgebühren hinzu, die gerne mal mehr kosten wie die Busse an sich.

Den richtig happigen Aufschlag gibts, wenn eine Verkehrsverletzung noch leicht genug ist, dass es bei einer Busse bleibt – aber nicht so leicht, dass sie im sogenannten Ordnungsbussenverfahren abgewickelt werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man innerorts zwischen 15 und 24 km/h zu schnell fährt – oder auf der Autobahn zwischen 25 und 34 km/h.

Jeder solche Fall wird von einer Staatsanwältin bearbeitet. Und die muss der Autofahrerin zahlen. Das will SVP-Nationalrat Mike Egger (30) ändern.

50 Franken sind genug

Die heutige Regelung mache keinen Sinn, findet er. Die Gesetze sind laut Egger bei diesen Verstössen unmissverständlich, die Strafen in der Bussenordnung genau geregelt. Kein Grund also, das nicht auch im vereinfachten Verfahren abzuhandeln. Egger hat dazu im Parlament einen Vorstoss eingereicht. Die Verfahrenskosten sollen bei 50 Franken gedeckelt werden.

Raser sollen nicht geschont werden

«Meine Hauptmotivation ist es, die Justiz zu entlasten. Diese Verfahren muss aktuell immer noch ein Staatsanwalt prüfen», so Egger. Gleichzeitig sei die Justiz überlastet. Zudem: Die Busse müsse die Strafe sein. Nicht die Verfahrenskosten.

Er versichert, es gehe ihm nicht darum, Raser zu schützen. «Wenn jemand wirklich zu schnell fährt, soll weiterhin ein Billet-Entzug erfolgen», so Egger. Raserdelikte sollen weiterhin im ordentliche Verfahren bearbeitet werden, also mit Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Da gehe es schliesslich auch um einen anderen Gesetzesartikel.

Erst kürzlich stand im Parlament eine Aufweichung der Raserstrafen zu Diskussion. Dies sorgte für einen derart grossen Aufschrei, dass das Parlament zurückruderte. Raser müssen weiterhin mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Als Raser gilt beispielsweise, wer mit über 100 km/h durch die 50er-Zone blocht oder in der 30er-Zone mehr als 70 km/h auf dem Tacho hat.


Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?