Kurz nach 1.30 Uhr fiel einer Patrouille der Kantonspolizei Zürich am Sonntagmorgen ein Wagen auf, dessen Kontrollschild auf ein anderes Fahrzeug zugelassen war. Als die Polizisten das Fahrzeug anhalten und kontrollieren wollten, beschleunigte dessen Lenker und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen.
Bei seiner Flucht durchquerte er mehrere 30er-Zonen mit mindestens der dreifach erlaubten Geschwindigkeit. In der Haldenstrasse geriet sein Fahrzeug ins Schleudern, prallte gegen zwei Inselschutzpfosten und kam nach einer leichten Linkskurve auf einem Firmenparkplatz zum Stehen. Der unverletzte Lenker (16) stieg noch vor dem Eintreffen der Polizei aus dem Fahrzeug aus und entfernte sich von der Unfallstelle.
Haldenstrasse gesperrt
Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung wurde der junge Schweizer durch eine Patrouille der Stadtpolizei Uster erkannt und verhaftet. Erste Ermittlungen zeigten, dass der junge Mann das Fahrzeug seiner Mutter ohne deren Wissen benutzt hatte. Zuvor hatte er von einem fremden Auto die Kontrollschilder abmontiert und diese am von ihm gelenkten Auto angebracht.
Nach den polizeilichen Befragungen wurde der Minderjährige der Jugendanwaltschaft übergeben. Wegen des Unfalls musste die Haldenstrasse bis um 5.30 Uhr für den Verkehr gesperrt werden. Die örtliche Feuerwehr richtete eine Umleitung ein. Neben der Kantonspolizei Zürich und der Stadtpolizei Uster standen auch die Stadtpolizei Wetzikon und die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben im Einsatz.
Mindestens zwei Jahre für Lernfahrausweis gesperrt
Der 16-jährige Raser wird wohl vorerst den Traum vom Führerausweis begraben müssen. «Minderjährige Personen, die mit einem entwendeten Auto schwerwiegende Verkehrsregelverstösse begehen, werden mit 17 Jahren keinen Lernfahrausweis erhalten», erklärt Peter Hotz, Kommunikationsverantwortlicher des Zürcher Strassenverkehrsamts, gegenüber Blick.
In einem solchen Fall werde ein Lernfahr- oder Führerausweis auf unbestimmte Zeit verweigert. «Mindestens aber für zwei Jahre», so Hotz. Die Sperrfrist beginnt ab dem 17. Geburtstag. Zusätzlich seien Jungraser verpflichtet, sich einer verkehrspsychologischen Abklärung zu unterziehen, bevor ein Ausweis erteilt werden könne. (bab/nad)