Paare müssen sich gedulden
Nationalrat vertagt Wiedereinführung der Doppelnamen für Eheleute

Künftig sollen Eheleute wieder einen Doppelnamen führen können. Für die Kinder soll es wie früher keine Doppelnamen geben. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine entsprechende Reform des Namensrechts zur Überarbeitung an die zuständige Kommission zurückgeschickt.
Publiziert: 14.03.2024 um 09:54 Uhr
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Aktualisiert: 14.03.2024 um 13:23 Uhr
Verheiratete Paare sollen künftig wieder einen Doppelnamen tragen können. Doch die Kinder sollen laut dem Nationalrat nicht in die Reform des Namensrechts eingebunden werden. (Themenbild)
Foto: Keystone

Mit 116 zu 70 Stimmen sagte die grosse Kammer Ja zu einem Antrag von Thomas Aeschi (SVP/ZG). Demnach soll die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) den Entwurf überarbeiten, sodass Doppelnamen nur für die Ehegatten eingeführt werden, aber nicht für die Kinder.

Die bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte setzte sich durch. Sie wehrte sich gegen die von der RK-N vorgeschlagene grosse Reform des Namensrechts. Deren Meinung nach sollten neu auch Kinder Doppelnamen tragen können – und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.

«Wir haben ein Monster, eine Tinguely-Maschine kreiert»

Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) plädierte wie andere bürgerliche Vertreter für eine «vernünftige Liberalisierung des Namensrechts». Es brauche keine maximale Variante, die wiederum zu Problemen führen würde.

«Wir haben ein Monster, eine Tinguely-Maschine kreiert», sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS) an die Adresse der Kommission. Das Familien- und Namensrecht dürfe nicht zu einem «ideologischen Experimentierfeld» werden. Die von der RK-N ausgearbeitete Vorlage sei zu komplex.

Seit ihrer Abschaffung im Jahr 2013 sind Doppelnamen nicht mehr zulässig. Eheleute müssen heute bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten.

Es besteht aber die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden. Namen mit Bindestrich wie etwa Huber-Müller können im Alltag verwendet werden, werden aber nicht ins Zivilstandsregister eingetragen.

Kinder erhalten heute entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Familiennamen ihres Vaters oder ihrer Mutter. Sind die Eltern nicht verheiratet, tragen die Kinder den Namen eines Elternteils.

Abschaffung war ein Fehler

Auch die obsiegende bürgerliche Mehrheit stellte nicht infrage, dass die Abschaffung der Doppelnamen für Eheleute ein Fehler war. Diesen Entscheid gelte es, rückgängig zu machen – jedoch ohne Ausweitung auf die Kinder.

In der RK-N hatte sich die «grosse Lösung» durchgesetzt – mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung. Kommissionssprecherin Min Li Marti (SP/ZH) verwies auf die Vernehmlassungsergebnisse zur entsprechenden Gesetzesänderung. Eine Mehrheit habe die Nichteinbeziehung des Kinderrechts kritisiert.

«Ich möchte gerne, dass die Kinder gleich heissen wie ich», sagte GLP-Sprecher Beat Flach (AG). Ein Doppelnamen solle deshalb auch für sie zulässig sein. Wenn nun die Kommission die Arbeit erneut aufnehme, bringe das nichts. «Sie wird das Ei des Kolumbus nicht finden.»

Auch der Bundesrat unterstützte die grosse Reform mit Einbezug der Kinder. Gleichzeitig war er der Ansicht, dass die Kommissionsvorlage vereinfacht werden sollte. Nun muss sich erneut die RK-N mit dem Namensrecht befassen. (SDA)

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