Wer heiratet, muss sich entscheiden: Beim bisherigen Nachnamen bleiben oder denjenigen des Partners annehmen? Seit 2013 ist es nicht mehr möglich, einen Doppelnamen zu führen. Im Pass oder der ID kann man zwar auf Wunsch den Namen des Partners oder der Partnerin mit anführen – im Zivilstandsregister ist aber nur ein Name eingetragen.
Nun soll die Änderung wieder rückgängig gemacht werden – und neue Möglichkeiten bei der Namenswahl dazukommen. So sollen auch Kinder künftig einen Doppelnamen tragen können.
Bundesrat will noch weiter gehen
Der Bundesrat unterstützt die im Parlament ausgearbeiteten Pläne. Geht es nach ihm, sollen Paare künftig sogar noch mehr Namensfreiheit haben, als die Rechtskommission des Nationalrats vorschlägt. Das entschied er am Mittwoch. Anstoss für die Gesetzesänderung hatte 2017 der damalige SVP-Nationalrat Luzi Stamm (71) gegeben. Viele Paare seien enttäuscht, würden sie erfahren, dass ein Doppelname keine Option mehr sei, argumentierte er damals.
In Zukunft soll es auf dem Standesamt keine langen Gesichter mehr geben. Viel eher dürften viele Paare ins Grübeln kommen ob der vielen Optionen, die sie bald haben könnten.
Auch wer schon verheiratet ist, soll die Wahl haben
Geben sich Frau Fabri und Herr Huber das Ja-Wort, soll die Ehefrau künftig zwischen den Namen Fabri, Huber, Fabri-Huber, Fabri Huber, Huber-Fabri und Huber Fabri wählen können. Das Gleiche gilt ebenso für ihren Mann – und zwar unabhängig vom Namensentscheid der Partnerin.
Werden sie Eltern, soll auch ihr Kind einen Doppelnamen führen dürfen – auch wenn die Eltern selbst keinen haben. Es spielt auch keine Rolle, ob sie verheiratet sind.
Schweizer trauern Doppelnamen nach
Auch Paare, die bereits verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft leben, sollen unkompliziert auf einen Doppelnamen wechseln können. Dasselbe ist für minderjährige Kinder möglich.
Das Ziel: endlich Gleichberechtigung
Der Vorschlag des Bundesrats dürfte im Parlament noch heftig zu reden geben. Voraussichtlich im März wird sich der Nationalrat mit dem neuen Namensrecht befassen.
Die Landesregierung macht sich unter anderem aus Gründen der Gleichberechtigung für die Komplett-Neuerung stark. Der Doppelname ist ursprünglich genau darum abgeschafft worden. Doch nun habe sich gezeigt, dass weiterhin ein sozialer Druck auf den Frauen laste, den Ledignamen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen anzunehmen, so der Bundesrat. In dieser Hinsicht habe die Gesetzesänderung vor rund zehn Jahren ihre Ziele nicht erreicht. (lha)