Vor 9 Jahren abgeschafft
Der Doppelname steht vor dem Comeback

Die Kantone sehen Handlungsbedarf beim Namensrecht. Für verheiratete Paare soll es künftig wieder möglich sein, einen Doppelnamen zu wählen.
Publiziert: 04.10.2022 um 10:31 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2022 um 21:30 Uhr
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Mit der Hochzeit müssen sich Paare heute für einen Namen entscheiden. Doppelnamen sind offiziell nicht möglich.
Foto: Getty Images
Lea Hartmann

Wer heiratet, muss sich entscheiden. Den eigenen Nachnamen behalten oder jenen des Partners annehmen? Etwas dazwischen gibt es – zumindest offiziell – nicht. Seit knapp zehn Jahren sind Doppelnamen nicht mehr möglich.

Nun aber könnte es bald zu deren Comeback kommen. Das Parlament diskutiert darüber, amtliche Doppelnamen wieder zu ermöglichen. Den Anstoss dazu gegeben hatte schon 2017 der ehemalige SVP-Nationalrat Luzi Stamm (70). Jetzt zeigt sich: Bei den Kantonen stösst das Vorhaben auf breite Zustimmung.

Beide Namen ohne Bindestrich: geht nicht

Geben sich heute Frau Meier und Herr Müller das Ja-Wort, können sie entweder ihren Namen behalten oder einen der beiden Namen als Familiennamen wählen. Frau Meier Müller, das geht nicht. Zwar kann man den Namen des Partners mit einem Bindestrich an den eigenen anfügen – also Frau Meier-Müller oder Herr Müller-Meier – doch dieser sogenannte Allianzname ist nicht amtlich. In offiziellen Registern ist also lediglich ein Nachname eingetragen.

Künftig sollen Ehepaare in spe die Qual der Wahl haben. Der Nationalrat stellt verschiedene Varianten zur Diskussion, wie man das Namensrecht aktualisieren könnte. Bis Ende Woche haben die Kantone Zeit, Stellung zu konkreten Vorschlägen zu beziehen.

Neu könnte es zig Varianten geben

Blick liegen die Stellungnahmen von knapp zwei Dritteln der Kantone vor. Dabei wird klar: Der Doppelname wird nicht nur im Bundeshaus schmerzlich vermisst. Eine Mehrheit der Kantone will Doppelnamen wieder ermöglichen – und zwar in noch mehr Varianten als bisher.

So sollen künftig beide Ehepartner einen Doppelnamen führen können. Je nachdem, ob man seinen Namen behält oder einen gemeinsamen Familiennamen wählt, ist die Reihenfolge der Namen unterschiedlich. Frau Meier könnte nach der Heirat also Frau Meier Müller, Frau Meier-Müller, Frau Müller Meier oder auch Frau Müller-Meier heissen. Und natürlich weiterhin Frau Meier oder Frau Müller.

Wobei: Ob es dann wirklich gleich so viele Namensmöglichkeiten geben soll, ist umstritten. Genf regt an, die Optionen zumindest etwas einzuschränken, um bei heiratswilligen Paaren nicht komplette Verwirrung zu stiften. Auch Basel-Stadt und Graubünden wäre eine übersichtlichere Lösung recht. In der Minderheit sind die Kantone, die finden, es würde reichen, wenn einfach wieder der Doppelname von früher eingeführt würde.

«Grosse emotionale Bedeutung»

Dass aber Handlungsbedarf besteht, darüber herrscht breiter Konsens. Nur sehr wenige Kantone sind mit dem Status Quo zufrieden. «Der Familienname hat in der Gesellschaft grosse emotionale, symbolische, aber auch praktische Bedeutung. Er ist im hohen Masse identitätsstiftend und persönlichkeitsrelevant», begründet die Berner Regierung den Handlungsbedarf. Sie ist überzeugt: «Der Doppelname dürfte für viele Paare die mitunter schwierige Namenswahl vereinfachen.»

Tatsächlich war der Doppelname bis zu seiner Abschaffung beliebt. Bei 20 bis 25 Prozent der Paare, die geheiratet haben, hat laut Bund eine oder einer der beiden einen Doppelnamen gewählt. Meistens war es die Frau.

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