Wenn zwei Menschen heiraten, stellt sich oft die knifflige Frage: Wie wollen wir nach der Hochzeit heissen? Heute gibt es drei Möglichkeiten: Der Mann übernimmt den Namen der Frau, die Frau trägt künftig den Namen des Mannes – oder jeder behält seinen Ledignamen. Nur eine Option gibt es nicht mehr: den kombinierten Namen. Obwohl sich viele Paare just dies wünschen.
Doch das Parlament hat den Doppelnamen per 2013 abgeschafft. Familiennamen wie jener der SP-Politikerin Susanne Leutenegger Oberholzer – eine zentrale Figur im Kampf um das neue Namensrecht – sind seither nicht mehr zugelassen.
Dabei hatte das neue Gesetz durchaus ein hehres Ziel: Die Parlamentarier wollten Gleichberechtigung schaffen. Künftig sollte der Name des Mannes nicht mehr automatisch zum gemeinsamen Namen werden. Stattdessen sollten die Paare den Familiennamen frei wählen dürfen.
Frauen haben das Nachsehen
Wie sich heute zeigt, ging das mit der Gleichberechtigung allerdings zünftig in die Hose. Viele Paare wünschen sich weiterhin einen einheitlichen Namen – und sind nun gezwungen, sich für den einen oder anderen Nachnamen zu entscheiden. Mit dem Resultat, dass in 97 Prozent der Fälle die Frau ihren Namen aufgibt. Das zeigen Zahlen des Bundesamts für Statistik fürs Jahr 2019.
«Das neue Gesetz zielt an den Bedürfnissen der Leute vorbei», stellt Fleur Weibel (37) fest. Die Soziologin und Genderforscherin an der Uni Basel hat untersucht, weshalb sich Paare für welchen Familiennamen entscheiden. Das Resultat: Gesellschaftliche Normen spielen weiter eine starke Rolle, unabhängig von der rechtlichen Gleichstellung. Männer tun sich oft schwer damit, ihren Namen aufzugeben.
Kommt hinzu: «Wer heiratet, möchte Zusammengehörigkeit herstellen.» Wenn einer der beiden dafür seinen Namen aufgeben müsse, stehe das jedoch nicht nur im Widerspruch zur Gleichberechtigung, sondern auch zum Bedürfnis, den – wie Weibel es formuliert – «Identitätsstiftenden Geburtsnamen» beizubehalten».
Nun wird die Namensfrage durch einen Vorstoss des früheren SVP-Nationalrats Luzi Stamm (68) wieder aufgegriffen, den die Rechtskommission des Nationalrats nächste Woche behandelt.
Darin verlangt Stamm, Doppelnamen wieder zu erlauben. Wenn Marlene Müller und Stefan Schmid heiraten, sollen sie neu also auch Marlene Müller und Stefan Schmid Müller heissen können. Oder Marlene Müller Schmid und Stefan Schmid.
Parteienübergreifende Einigkeit
Unterstützung dafür kommt nicht nur von bürgerlicher, sondern auch von linker Seite.
«Die Überlegung ist, dass Frauen ihren Namen eher behalten, wenn Doppelnamen möglich sind», argumentiert SP-Nationalrätin Min Li Marti (46). Auch könnten Männer künftig den Namen ihrer Frau tragen.
Weiter solle die Möglichkeit geschaffen werden, dass künftig beide Ehepartner Doppelnamen tragen können: «In Spanien etwa ist das seit jeher üblich.»
Auch Soziologin Weibel plädiert dafür, im Sinne der Gleichberechtigung einen Doppelnamen für beide Eheleute einzuführen. «Das entspricht auch einem Wunsch vieler gleichgeschlechtlicher Paare.»