Neues Recht macht niemanden glücklich
Schweizer wollen Doppelnamen zurück

Ja, ich will – aber welchen Namen? Seit fünf Jahren gilt in der Schweiz ein neues Namensrecht. Was hat sich seither geändert?
Publiziert: 17.05.2018 um 18:32 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 18:45 Uhr
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Wer heiratet, muss sich entscheiden: Namen behalten oder den des Partners annehmen?
Foto: Keystone
Lea Hartmann

Bye-bye, Ms. Markle: Das Ja zu Prinz Harry kommenden Samstag ist für Meghan Markle mit einem Abschied verbunden. Die Braut wird künftig nur noch mit ihrem Vornamen und ihrem royalen Titel angesprochen. Als offizieller Nachname, sollte der überhaupt je gebraucht werden, gilt Mountbatten-Windsor. 

Für Schweizer Bräute hingegen gilt die Qual der Namenswahl. Seit fünf Jahren ist hierzulande ein neues Namensrecht in Kraft, dass die Wahlmöglichkeiten für Ehepaare beschränkt. Der Doppelname ohne Bindestrich – den früher rund jede fünfte Frau wählte – ist seither nicht mehr möglich. Mann und Frau müssen sich entscheiden: Wollen sie ihren Namen behalten oder den des Partners annehmen? 

Zurück zur Tradition

Die Gleichstellung von Mann und Frau: Das war das Ziel der Gesetzesänderung. Ein Ziel, das nur beschränkt erreicht wurde. Zwar behalten heute fast fünfmal so viele Frauen ihren Namen wie noch vor 2013 – Tendenz steigend. Doch gleichzeitig hat mit dem neuen Namensrecht auch der Anteil Männer zugenommen, die an ihrem Namen festhalten. Mit 96 Prozent sind es heute ein Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Auch der Anteil der Frauen ist gestiegen, die den Namen des Partners annehmen. 

«Der Wunsch, dass in der Familie alle gleich heissen, ist gross», sagt Roland Peterhans, Teamleiter des Zivilstandsamts der Stadt Zürich. Das stellt auch Madlen Brunner, Leiterin des Zivilstandsamtes der Stadt Luzern, fest. «Gerade jüngere Paare entscheiden sich den Kindern zuliebe für einen gemeinsamen Namen.»

«Warum ist nicht beides möglich?»

Sie beobachtet, dass zahlreiche Paare dem Doppelnamen nachtrauern. Und auch Peterhans vom Zürcher Zivilstandsamt ist mit dem neuen Gesetz nicht ganz zufrieden. «Ich persönlich finde es schade, dass der Staat mich als Bürger diesbezüglich einschränkt, wie ich heissen darf», sagt er. Früher seien viele Heiratswillige unglücklich gewesen, weil sie ihren Namen nicht behalten konnten. «Nun hat man diese Möglichkeit geschaffen, aber gleichzeitig den Doppelnamen verboten. Weshalb ist nicht einfach beides möglich?»

Das findet auch der Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm. In einer parlamentarischen Initiative fordert er die Wiedereinführung des Doppelnamens. Viele Frauen fühlten sich heute faktisch verpflichtet, den Namen des Mannes anzunehmen, sagt er. Das habe er bei zahlreichen Diskussionen seiner drei Töchter mitbekommen. Bei Zugewanderten sei die Tradition zudem noch viel mehr verhaftet.

«Die Absicht des Parlaments – die Gleichstellung – wurde ins Gegenteil verdreht», so das Fazit Stamms. Er will deshalb erneut am Gesetz schrauben – nicht nur seinen Töchtern zuliebe.

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