Neues Namensrecht für Eheleute und Kinder
Diese Kombinationen sollen möglich sein

Das Namensrecht soll modernisiert werden. Damit hätten Paare bei der Heirat eine Fülle von Möglichkeiten, wie sie als Personen oder als Ehepaar heissen wollen. Blick zeigt, was zur Diskussion steht.
Publiziert: 13.03.2024 um 09:45 Uhr
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Aktualisiert: 13.03.2024 um 11:46 Uhr
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Bei der Hochzeit haben Paare vielleicht bald die Qual der grossen Auswahl.
Foto: Getty Images
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Lea HartmannRedaktorin Politik

Heute haben Paare, die heiraten, nur zwei Optionen: Den Namen behalten oder den des Partners oder der Partnerin übernehmen. Der Vorschlag, der nun auf dem Tisch liegt, will zahlreiche weitere Möglichkeiten schaffen.

Nehmen wir an, Herr Hoxha und Frau Ferrari geben sich das Ja-Wort. Geht es nach der Rechtskommission des Nationalrats, hat die Frau künftig folgende Namens-Optionen: Ferrari, Hoxha, Ferrari-Hoxha oder Ferrari Hoxha. Dasselbe gilt für den Mann. Der Bundesrat will noch einen Schritt weitergehen und auch die Reihenfolge der Nachnamen den Paaren überlassen. Möglich wäre dann also auch Hoxha-Ferrari und Hoxha Ferrari.

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Auch bei Kindern solls doppelt gehen

Auch Kinder sollen künftig einen Doppelnamen tragen können – völlig unabhängig davon, ob die Eltern einen oder zwei Nachnamen haben. Es spielt auch keine Rolle, ob sie verheiratet sind.

Zudem sollen Paare, die bereits verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, unkompliziert auf einen Doppelnamen wechseln können. Ebenso minderjährige Kinder.

Die Überarbeitung des Namensrechts geht auf einen Vorstoss von alt SVP-Nationalrat Luzi Stamm (71) zurück. Dass es eine Reform braucht, ist beinahe unbestritten – die Frage ist, wie weit man dabei gehen will. Nach dem Nationalrat wird sich der Ständerat über die Vorlage beugen.

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