Im Dezember letzten Jahres war die epidemiologische Lage für den Bundesrat «besorgniserregend». Kurz vor Weihnachten schloss er deshalb die Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen. Wenn solche Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie anstanden, verfolgte die ganze Schweiz stets gebannt, zu welchen Mitteln die Landesregierung greifen würde.
Auch in den vergangenen Wochen, als der Bundesrat Öffnungsschritt um Öffnungsschritt machte, blickte man gespannt auf die Pressekonferenzen der Regierung. Doch noch lieber wollten Herr und Frau Schweizer schon vorher in der Zeitung lesen, welche Entscheide vom Bundesrat zu erwarten waren. Oft stand vorab in den Artikeln recht genau, was danach die Landesregierung beschloss. Das hat nun juristische Folgen!
Strafverfahren läuft
Nicht nur wegen der Indiskretionen im Zusammenhang mit dem inzwischen gescheiterten Rahmenabkommen mit der EU führt die Bundesanwaltschaft (BA) ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung durch. Sondern schon vorher, seit dem 8. März, läuft ein zweites Verfahren, wie die BA bestätigt. Dieses beruht auf einer Anzeige des Innendepartements (EDI) von Gesundheitsminister Alain Berset (49).
Mehrere grössere Zeitungen – darunter der Blick – sind es, die zum Teil schon am Vorabend der Bundesratssitzungen wussten, mit welchen Anträgen Departementschefs in die Sitzung gehen und welche Entscheide von den Bundesräten zu erwarten sind.
Schon im Januar Anzeige erstattet
Wie EDI-Sprecher Peter Lauener auf Anfrage sagt, hat sein Departement die Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung bereits im Januar bei den Bundesermittlern eingereicht. Diese richtet sich gegen unbekannt. Offensichtlich wird vermutet, dass es eine oder mehrere Personen aus der Bundesverwaltung waren, die verschiedene Informationen aus dem Bundesrat den Medien weitergaben und sich damit allenfalls der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht haben.
Da die Journalisten ihre Quellen schützen, dürfte es für die Bundesanwaltschaft eine schwierige Aufgabe sein, die Lecks zu ermitteln. Ziel solcher Strafanzeigen in Zusammenhang mit der Weitergabe von Dokumenten an die Presse ist neben der Ermittlung der Informanten eben auch die Abschreckung weiterer Informanten. Oder anders gesagt: Die Lecks sollen gestopft werden.
Zwei Infos, ein weiteres Verfahren
Da das öffentliche Interesse auch beim Rahmenabkommen mit der EU riesig war, kam es auch hier zu Indiskretionen. Den Ausschlag für das am Samstag von der «Schweiz am Wochenende» bekannt gemachte andere Strafverfahren gab laut dem Artikel Folgendes: Ein von SRF öffentlich gemachter geheimer Bericht zu den Folgen eines Neins zum Abkommen sowie ein Mitbericht für einen Rettungsplan für den Vertrag. Dieser kam von Verteidigungsministerin Viola Amherd (58), wie der «Tages-Anzeiger» berichtet hatte.