Alt Bundesrat kann aufatmen
Moritz Leuenberger entgeht Strafuntersuchung

Alt Bundesrat Moritz Leuenberger warf der Regierung vor, beim Thema Lösegeld-Zahlungen zu lügen. Hat er damit das Amtsgeheimnis verletzt? Die Regierung lehnt eine Strafuntersuchung ab.
Publiziert: 28.04.2021 um 13:32 Uhr
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Aktualisiert: 28.04.2021 um 13:54 Uhr
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Mehrfach musste der Bundesrat Schweizer Geiseln befreien – so etwa 2003 aus den Fängen von algerischen Islamisten. Im Bild die damalige Aussenministerin Micheline Calmy-Rey (2. v. l.).
Foto: Philippe Rossier
Daniel Ballmer

Moritz Leuenberger (74) kann aufatmen. Der Bundesrat hat sich am Mittwoch gegen eine Strafuntersuchung wegen einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung gegen das ehemalige Regierungsmitglied entschieden.

«Kommt eine Geisel frei, ist wohl meist bezahlt worden.» Diesen Satz bereut alt Bundesrat Moritz Leuenberger mittlerweile. In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» warf der SPler der Regierung vor, beim Thema Lösegeld-Zahlungen zu lügen. Denn: die offizielle Haltung der Schweiz ist diesbezüglich eigentlich klar – man zahle keine Lösegelder.

Von Anfang schien festzustehen: Entweder waren die Aussagen Leuenbergers falsch – oder er dürfte ein Geheimnis aus dem Bundesrat ausgeplaudert haben.

Der Bundesrat stellt sich weiterhin «ausdrücklich» auf den Standpunkt, die Schweiz zahle keine Lösegelder. Sie habe aber sehr wohl eine Strategie bei Geiselnahme – diese ist jedoch geheim und soll es auch bleiben. Sonst könnte die Position der Schweiz in Verhandlungen geschwächt und betroffene Schweizer Bürgerinnen und Bürger gefährdet werden.

Sein früherer Amtskollege Christoph Blocher (80) bezeichnete Leuenbergers Äusserungen denn auch als mehr als leichtfertig: «Das lädt ja geradezu zu weiteren Entführungen ein», sagte er gegenüber BLICK. Für den SVP-Doyen war bereits Anfang Monat klar: «Der amtierende Bundesrat müsste nun auf jeden Fall eine Untersuchung einleiten lassen.»

Nicht im Interesse des Landes

Die Bundesanwaltschaft hatte denn auch beim Bundesrat einen Antrag eingereicht. Die Bundesanwaltschaft will untersuchen, ob alt Bundesrat Leuenberger das Amtsgeheimnis verletzt habe. Dafür hätte sie aber zuerst die Zustimmung des Bundesrats benötigt.

Eine Strafuntersuchung könnte die Strategie der Schweiz bei Geiselnahmen aber an die Öffentlichkeit zerren, was der Bundesrat unbedingt vermeiden will. Denn die Bundesanwaltschaft hatte angekündigt, dass im Rahmen einer Untersuchung eine detaillierte Auseinandersetzung mit dieser Strategie nötig wäre. Daher sind solche Ermittlungen für den Bundesrat «nicht mit den Interessen des Landes vereinbar».

Leuenberger krebste bereits zurück

Bereits nach dem medialen Aufschrei Anfang Februar krebste Leuenberger zurück. «Wenn durch meine Aussagen der Eindruck entstanden ist, der Bundesrat habe jemals Lösegeld bezahlt, um Geiseln freizukaufen, bedaure ich dies ausdrücklich», sagte er damals gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Während seiner Amtszeit zwischen 1995 und 2010 seien seines Wissens nie Lösegelder beschlossen worden, beteuerte er. Das Geld hätte aber aus anderer Quelle geflossen sein können.

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