Gemeindeversammlungen sollen sich im Kanton Nidwalden nicht mehr an Einbürgerungsverfahren beteiligen. Künftig soll dieses vollständig den Gemeinde-Exekutiven übertragen werden. Die Regierung unterstützt eine entsprechende FDP-Motion, wie sie am Mittwoch mitteilte.
Im vergangenen Oktober hatte der Landrat eine Motion der Justizkommission gutgeheissen. Die Regierung wurde damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass die Justizkommission und der Landrat nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt sind.
Kein relevanter Entscheidungsspielraum für Gemeindeversammlung
Als Reaktion darauf doppelte FDP-Landrat Florian Grendelmeier nach und reichte ebenfalls eine Motion ein. Diese verlangt eine noch weiter gehende Anpassung des Gesetzes. Er forderte darin nämlich, dass in Zukunft auch die Gemeindeversammlungen nicht mehr ins Einbürgerungsverfahren involviert seien. Heute werden der Gemeindeversammlung sämtliche Einbürgerungsbegehren, die durch eine Kommission vorgeprüft wurden, zur Genehmigung vorgelegt.
Für die Gemeindeversammlung bleibe jeweils kein relevanter Entscheidungsspielraum, schreibt die Regierung in ihrer Medienmitteilung. Der Aufwand aber sei gross.
«Durch die geforderte Gesetzesanpassung würden die Abläufe zusätzlich vereinfacht und die Verfahrensdauer stark verkürzt, ohne dass das Einbürgerungsverfahren Qualitätseinbussen erfährt», wird darin Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) zitiert.
«Ausschliesslich Vorteile»
Die Regierung ist überzeugt, dass es ausschliesslich Vorteile mit sich bringe, wenn das Verfahren vollständig der Exekutive übertragen werde, wie sie weiter schreibt. Sie steht der Motion positiv gegenüber und möchte, dass die Gemeinden in der aktuell laufenden Gesetzesrevision zu diesem Thema befragt werden.
Abgeklärt werden soll laut Regierung auch, ob künftig der Gemeinderat oder eine Einbürgerungskommission für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts auf Gemeindeebene zuständig sein soll. (oco)