Neue Zahlen des Bundes zeigen
Weniger Überwachungsmassnahmen im letzten Jahr

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes haben im vergangenen Jahr weniger Überwachungsmassnahmen angeordnet. Hauptgrund ist, dass es zu weniger Antennensuchläufen kam, also der Überprüfung, welche Mobiltelefone wo eingewählt waren.
Publiziert: 25.04.2024 um 12:04 Uhr
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Aktualisiert: 25.04.2024 um 12:44 Uhr
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Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes haben im vergangenen Jahr weniger Überwachungsmassnahmen angeordnet.
Foto: Keystone

Das geht aus einer Mitteilung des Bundes vom Donnerstag hervor. Die Zahl solcher Antennensuchläufe nahm 2023 um 35 Prozent ab. Während die rückwirkenden Überwachungen im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent zurückgingen, nahm die Anzahl der Echtzeitüberwachungsmassnahmen 2023 leicht zu. Vervierfacht hat sich die Zahl der Fahndungen.

Die meisten Überwachungsmassnahmen wurden demnach zur Aufklärung von Vermögensdelikten angeordnet. Das betrifft ein Drittel aller Echtzeit- und rückwirkender Überwachungen.

Gesamtaufwand ist allerdings deutlich gestiegen

Fast ein Fünftel aller Massnahmen wurde zur Ermittlung von schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durchgeführt und rund 15 Prozent aufgrund strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben. Fast 11 Prozent wurden für Notsuchen angeordnet.

Die übrigen Überwachungsmassnahmen stehen im Zusammenhang mit Fahndungen und der Aufklärung verschiedener Delikte, darunter auch Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden sowie strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ordnete im vergangenen Jahr 46 Überwachungen an und stellte 11'498 Auskunftsgesuche. Mit 36,1 Millionen Franken lag der Gesamtaufwand des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) fast 14 Prozent über dem Vorjahr, wie der Bund weiter mitteilte.

Massnahmen müssen genehmigt werden

Zur Aufklärung von schweren Straftaten können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen, gestützt auf die Strafprozessordnung. Dasselbe kann auch der Nachrichtendienst des Bundes tun, gestützt auf das Nachrichtendienstgesetz.

Jede Überwachungsanordnung einer Staatsanwaltschaft muss von der zuständigen richterlichen Genehmigungsbehörde (Zwangsmassnahmengericht) geprüft und genehmigt werden.

Der NDB wiederum holt vor jeder Durchführung einer Massnahme die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Freigabe durch Verteidigungsministerin Viola Amherd. (SDA)

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