Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2024 Anpassungen im Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in Kraft, wie er am Mittwoch mitteilte. Ziel ist es, angesichts allfälliger Lücken wegen neuer Technologien wie 5G-Telefon- und Internetdaten präziser zu lokalisieren sowie eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten, wie der Bundesrat schreibt.
Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung jedoch insbesondere von digital-affinen sowie linken Kreisen stark kritisiert. Befürchtet wurde, dass es durch die Anpassung zu einer Ausweitung der Überwachung komme. Besonderer Stein des Anstosses war der Vorschlag, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten wie Whatsapp, Threema oder Signal gezwungen werden sollten, bei angeordneten Überwachungen die Verschlüsselungen ihrer Chats aufzuheben.
Die Piraten üben Kritik
Die digital-affine Piratenpartei sah im Entwurf «die Einführung einer Chat-Kontrolle durch die Hintertür». Nach der Vernehmlassung verzichtete der Bundesrat nun vorerst auf diese Massnahme.
Fest hält er aber an drei neuen Auskunfts- und vier neuen Überwachungstypen. Einer der Auskunftstypen ermöglicht es zum Beispiel, Anrufe von anonymen Bombendrohungen nachverfolgen zu können. Zwei andere dienen zur Abfrage von Identifikatoren der 5G-Technologie – einer davon in Echtzeit.
Die vier neuen Überwachungstypen ermöglichen eine präzise Positionsbestimmung im Mobilfunk bei Notsuchen oder Echtzeitüberwachungen. Dies ist etwa hilfreich bei Notsuchen von Personen, die in Lebensgefahr sind.
Behörden wollen schneller an Daten gelangen
Daneben sollen Strafverfolgungsbehörden mit der Anpassung schneller zu den benötigten Daten kommen. Bislang hatten Anbieter von Fernmeldediensten einen Tag Zeit, um die Anfrage einer Behörde zu beantworten.
In der Praxis sei diese Frist von den Behörden als zu lang erachtet worden, wenn sie etwa dringende Anfragen zur Identifikation von Tätern an Wochenenden oder Feiertagen gestellt hätten, schreibt der Bundesrat. Diese Frist wird daher auf sechs Stunden verkürzt.
Die Anpassungen betreffen die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sowie in der Verordnung des Justizdepartements über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Für die Umsetzung der meisten Änderungen erhalten die Betroffenen 24 Monate Zeit. Ursprünglich waren zwischen 12 und 18 Monate vorgesehen. (SDA)