Neue Regeln
Bundesrat will mehr Sicherheit in Asylzentren

Der Bundesrat will nach Sicherheitsvorfällen in Bundesasylzentren klarer regeln, wer auf welcher Grundlage disziplinarische Massnahmen anwenden darf. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.
Publiziert: 24.04.2024 um 10:10 Uhr
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Aktualisiert: 24.04.2024 um 10:19 Uhr
Die Sicherheit rund um Bundesasylzentren soll weiter erhöht werden. Der Bundesrat schlägt hierfür Änderungen im Asylgesetz vor. (Themenbild)
Foto: LAURENT GILLIERON

Mit der Vorlage will die Landesregierung den Betrieb in den Bundesasylzentren für Mitarbeitende und Asylsuchende sicherer gestalten. Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer hatte im Herbst 2021 verschiedene Massnahmen empfohlen.

Zur Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage sollen neu die wichtigsten Aufgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) in den Bundesasylzentren sowie an den Flughäfen im Asylgesetz geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden.

Zwei Stunden festhalten

Auch soll explizit geregelt werden, in welchen Bereichen das SEM zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung polizeilichen Zwang anwenden oder polizeiliche Massnahmen ergreifen kann und wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Zudem soll das Disziplinarwesen auf Gesetzesstufe geregelt werden.

Schliesslich soll die Möglichkeit der vorübergehenden Festhaltung einer Person während maximal zwei Stunden zur Abwehr einer ernsten und unmittelbaren Gefahr im Asylgesetz geregelt werden.

Mehrere Änderungen

Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage nahm der Bundesrat mehrere Änderungen vor. Gemäss verabschiedeter Botschaft soll beispielsweise klargestellt werden, dass Zwang bei der Durchsuchung, beim Vollzug der Disziplinarmassnahmen, bei der Gefahrenabwehr und bei der vorübergehenden Festhaltung nur dann angewendet wird, wenn dies erforderlich ist.

Zudem sollen Disziplinarmassnahmen neu auch bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung «in unmittelbarer Nähe» der Zentren des Bundes und der Unterkünfte an den Flughäfen angeordnet werden können. Daneben nahm der Bundesrat weitere Präzisierungen vor.

Hintergrund: Mehrere Vorwürfe

Die Vorwürfe, die Anfang Mai 2021 über die Medien publik wurden, waren happig: In den Bundesasylzentren sollen private Sicherheitsleute immer wieder Gewalt gegenüber Asylsuchenden angewendet haben. Die Rede war von Provokationen und Schlägen. Dabei sollen Asylsuchende auch verletzt worden sein.

Das SEM leitete daraufhin eine externe Untersuchung an. 14 Sicherheitsleute wurden suspendiert. Alt Bundesrichter Oberholzer kam in seinem Bericht dann zum Schluss, dass in den Bundesasylzentren zwar nicht systematisch Gewalt angewendet werde. Er empfahl trotzdem mehrere Massnahmen. Einige davon konnte das SEM auf Ebene des Betriebs oder mit Verordnungsänderungen bereits umsetzen.

Offenbar wirken die Massnahmen: Im vergangenen Jahr ist in den Asylzentren des Bundes die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen gesunken, wie der Bundesrat schreibt. (SDA)

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