E-Bikefahrer aufgepasst: Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Dies verkündet das Bundesamt für Strassen Astra am Freitag in einer Mitteilung. Aufgrund der Bestimmungen zum Tagfahrlicht genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Die Lichter müssen fest am Velo angebracht sein und die Pflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen.
Ganz neu ist die Lichtpflicht allerdings nicht. Bereits heute müssen an E-Bikes mindestens ein nach vorne weiss und ein nach hinten rot leuchtendes, ruhendes Licht fest angebracht sein. Bei schnellen E-Bikes muss diese Beleuchtung typengenehmigt sein. Als «fest angebracht» gelten auch Anstecklichter. Die Ausrüstung mit speziellen Tagfahrleuchten ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
Tachopflicht für E-Bikes folgt im April 2024
Ab dem 1. April 2024 soll zusätzlich noch eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes gelten, schreibt das ASTRA weiter. Bereits im Gebrauch stehende schnelle E-Bikes müssen bis 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer danach ohne Tacho fährt, kann mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken belegt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten in Tempo 20- und Tempo 30-Zonen eingehalten werden. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 30 Franken gebüsst werden. (chs)