Gegen kleinere Wohnbauprojekte im Baugebiet sollen Verbände künftig nicht mehr Beschwerde führen dürfen. Der Nationalrat hat auf Vorschlag ihrer Umweltkommission eine umstrittene Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts gutgeheissen. Die Vorlage will das Verbandsbeschwerderecht für Projekte von Wohnbauten nicht mehr zulassen, die eine Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmeter haben und in einer Bauzone geplant sind. Projekte in geschützten Ortsbildern, in Biotopen oder ausserhalb der Bauzonen sind von der Vorlage nicht betroffen.
Die Kommission will mit den Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verhindern, dass sich in Beschwerdeverfahren Parteien mit sehr unterschiedlichen finanziellen Mitteln gegenüberstehen: Einfamilienhaus-Bauherren und grosse Umweltverbände.
«Ein Problem weniger für einfache Leute»
Angestossen hatte die Vorlage Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy aus dem Wallis. Es gehe darum, das Verbandsbeschwerderecht auf seinen ursprünglichen Zweck zu reduzieren, sagte Bregy im Rat. Und es gehe darum, einfachen Leuten «ein Problem vom Hals zu schaffen». Beschwerden kosteten Geld, das einfache Bürger nicht hätten, und obendrein Zeit für ihr Projekt.
Beschwerde führende Verbände handelten im öffentlichen Interesse, und für Beschwerden gebe es strikte Vorschriften, sagte SP-Nationalrätin Nadine Masshardt im Namen der Gegnerschaft von SP, Grünen und GLP. SP-Nationalrätin Martina Munz fügte an, dass die meisten Einsprachen von Privatpersonen stammten. Die GLP sähe daher auch lieber «querulatorische Einsprachen» eingeschränkt als das Verbandsbeschwerderecht, wie deren Nationalrat Beat Flach sagte.
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Der Bundesrat erklärte sich einverstanden mit dem Vorhaben. Dass mit weniger Beschwerden rascher gebaut werden könne, könne helfen, die Wohnungsnot zu entschärfen, sagte Umweltminister Albert Rösti. Doch zuerst muss noch der Ständerat zustimmen. (SDA/sf)