Rechtsstreit um Axenstrasse steht Verkehrssicherheit entgegen
Diese Umweltverbände legen sich quer

Um die geplante Umfahrungsstrasse am Vierwaldstättersee dreht sich seit Jahren ein Rechtsstreit. Die Umweltverbände und die kantonalen Behörden ringen um die beste Lösung.
Publiziert: 26.07.2022 um 22:32 Uhr
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Aktualisiert: 27.07.2022 um 11:09 Uhr
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Die Axenstrasse solle künftig vor allem für den Langsamverkehr zur Verfügung stehen, findet Alf Arnold (72) vom VCS Uri.
Foto: Sobli
Sophie Reinhardt

Die Axenstrasse ist gleichzeitig Lebensader und Sorgenkind der Zentralschweiz. Immer wieder kommt es auf der schmalen Strasse zu Unfällen. Einer der dramatischsten ereignete sich dieses Wochenende, als ein Auto das Geländer durchbrochen hat und in den Vierwaldstättersee stürzte.

Seit Jahren geht es mit der Sanierung der Strasse nur langsam vorwärts. Bereits 1970 hatte der Bund die Kantone Schwyz und Uri beauftragt, eine neue Axenstrasse anzulegen. Ein Projekt dafür liegt seit 2014 vor. Die geplante Umfahrungsstrasse mit zwei neuen Tunnel sollen bei Sisikon UR und Morschach SZ gebaut werden, ist in der Innerschweiz aber umstritten.

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Der Grund, warum es mit der geplanten Strasse nicht vorwärtsgeht: Die Alpen-Initiative, VCS Uri und VCS Schwyz sowie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz haben 2014 eine Einsprache eingereicht. «Die Kröte mit der neuen Strasse inklusive Tunnel könnten wir schlucken», sagt Django Betschart (31), Geschäftsleiter der Alpen-Initiative. Gegen den Strich geht den Umweltverbänden aber, dass die bisherige Strasse nicht genügend zurückgebaut wird.

«Wir hätten dann somit vier Verkehrsspuren und damit einen deutlichen Ausbau der Strasse», sagt Alf Arnold (72), Geschäftsführer des VCS Uri. Die vom Volk angenommene Alpen-Initiative verbiete einen solchen Ausbau. Inwieweit der Neubau der Axenstrasse und das Weiterbestehen der heutigen Axenstrasse gegen den Alpenschutz-Artikel verstossen, der verlangt, dass das Alpengebiet vor dem Transitverkehr zu schützen ist, muss nun das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entscheiden.

Frühestens 2031 neue Strasse

Das Umwelt- und Verkehrsdepartement (Uvek) hat im April 2020 die neue Axenstrasse genehmigt. Es gab den Umweltverbänden aber insofern recht, dass es die Projektverantwortlichen aufforderte, die flankierenden Massnahmen an der alten Axenstrasse zu überarbeiten. Das Uvek wollte den Konflikt mit dem Alpenschutz-Artikel wie folgt lösen: Die alte Strasse müsse künftig primär dem Langsamverkehr, also Fussgängern und Velofahrerinnen, sowie der Erschliessung des Dorfs Sisikon zur Verfügung stehen. Es sollte keinen motorisierten Mehrverkehr geben.

Die kantonalen Behörden versichern Blick, sie arbeiteten die Massnahmen neu aus. «Die müssen aber erst bei Inbetriebnahme der neuen Strasse stehen», sagt der Vorsteher des Baudepartements des Kantons Schwyz, André Rüegsegger (46). Dies werde noch Jahre dauern. Bestenfalls wird 2031 die neue Strassenführung eröffnet.

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Strasse braucht es weiterhin

Zudem solle die bisherige Strasse auch künftig als Umfahrung dienen, wenn die neue Strasse etwa wegen eines Unfalls gesperrt ist. «Sie muss also auch für Autos und Transportfahrzeuge künftig genügend breit sein.»

Den Umweltverbänden reichen diese Beteuerungen nicht. Sie wollen sichergehen, dass die Strasse künftig wirklich verkehrsberuhigt wird. Sie warten deshalb den Entscheid des St. Galler Gerichts ab. Wann dieses entscheiden wird, ist nicht absehbar. Zudem ist der Entscheid nicht endgültig. Er könnte anschliessend ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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