Sie beantragte aber mehrere Anpassungen, um mit klaren Vorgaben für Rechtssicherheit zu sorgen und gleichzeitig die Eigenschaften der betroffenen Medikamente besser zu berücksichtigen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Konkret beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ihrem Rat einstimmig, die Version des Ständerats so anzupassen, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei der Verfügung der Mengenrabatte produktspezifische Gegebenheiten eines Medikamentes berücksichtigt. Darunter fallen zum Beispiel die Verfügbarkeit des Wirkstoffs und die Anzahl der vergüteten Indikationen.
Kostenfolgemodelle sparen bis zu 400 Millionen Franken ein
Zudem sollen Mengenrabatte nach dem Willen der Kommission auch schon bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste festgelegt werden können. Ausserdem soll für Medikamente, die schon über die Spezialitätenliste vergütet werden, eine zweijährige Übergangsfrist gelten.
Mit einer weiteren Ergänzung will die Kommission sicherstellen, dass die Auswirkungen der Kostenfolgemodelle und der restlichen Massnahmen des zweiten Kostendämpfungspakets sechs Jahre nach Inkrafttreten der Revision überprüft werden. Laut Schätzungen der Verwaltung könnten alleine mit den Kostenfolgemodellen jährlich Einsparungen von 300 bis 400 Millionen erzielt werden.
Vorlage kommt in Wintersession in den Nationalrat
Bei den restlichen, bisher noch nicht behandelten Differenzen folgt die Kommission mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerats. Einzig die vom Ständerat neu hinzugefügte Übergangsbestimmung zu einem Plafond der pro Tag abrechenbaren Taxpunkte lehnt die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab.
Nachdem die Kommission über die Differenzen beraten hat, ist die Vorlage nun bereit für die Wintersession. Insgesamt stehen im Nationalrat dabei 13 Minderheitsanträge zur Debatte.