Nahost-Demo in St. Gallen
Trotz antisemitischer Parole – keine Anzeige

Bei einer Demo in St. Gallen wurde ein Spruch gezeigt, der Israel das Existenzrecht abspricht. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, bricht diese nun aber ab.
Publiziert: 10.11.2023 um 15:55 Uhr
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Aktualisiert: 10.11.2023 um 16:03 Uhr
Die antisemitische Parole wurde auch am vergangenen Samstag an einer Demo in Bern gezeigt.
Foto: keystone-sda.ch

Die Parole gilt als antisemitisch, da sie die Auslöschung Israels impliziert: «From the River to the Sea», zu Deutsch: «Vom Fluss bis zum Meer». Sie umschreibt eine territoriale Forderung der Palästinenser. Auf dem Gebiet des heutigen Israels soll ein palästinensischer Staat entstehen. Damit verbunden: die Vertreibung der Juden.

Ende Oktober stand der Spruch auf Schildern an einer Nahost-Demo in der Stadt St. Gallen. Sowie: «Intifada until Victory», zu Deutsch: «Intifada bis zum Sieg». Damit sind palästinensische Aufstände gegen Israel gemeint. Daraufhin untersuchte die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, ob die Parolen strafbar sind. 

Dazu hat sie den Artikel betreffend Diskriminierung und Aufruf zu Hass geprüft. Und kommt zum Schluss: Die Parolen erfüllen den Straftatbestand nicht. Denn durch sie sei nicht öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen worden.

Die Kundgebung in St. Gallen hatte eine Gruppe mit dem Namen «Grenzenlose Solidarität» organisiert. Mit zahlreichen palästinensischen Fahnen und Transparenten liefen die Teilnehmenden Ende Oktober vom Kornhausplatz bis zur Marktgasse und wieder zurück an den Ausgangspunkt. (SDA/rba)

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