David Gamez (27) wurde als junger Erwachsener Opfer einer sogenannten «Konversionstherapie». Solche «Therapien» zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung von LGBTQ-Menschen zu ändern. Wie viele dieser Konversionstherapien in der Schweiz durchgeführt werden, ist nicht bekannt. Oftmals werden sie von Lebensberaterinnen oder Seelsorgern aus dem evangelikalen Milieu durchgeführt.
Der Nationalrat will minderjährige und junge LGBTQ-Menschen nun vor diesen Konversions- oder «Heilungsmassnahmen» schützen. Die grosse Kammer nahm am Montag mit 143 zu 37 Stimmen und bei 11 Enthaltungen eine entsprechende Motion ihrer Rechtskommission (RK-N) an, die vom Bundesrat die Schaffung der entsprechenden Strafnorm verlangt. Auch das Werben für Konversionsmassnahmen, die Vermittlung und das Anbieten solcher Massnahmen sollen verboten werden.
Extreme seelische Belastung der Betroffenen
Nicht unter das Verbot fallen sollen aber begleitete Auseinandersetzungen mit der eigenen sexuellen Orientierung, medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung und Therapien für Sexualpräferenzen, wenn diese strafrechtlich relevant sind. Gemeint sind hier Exhibitionismus und Pädosexualität.
In verschiedenen Ländern und einigen Schweizer Kantonen sind diese Konversionstherapien verboten, in anderen wurden entspreche Vorstösse eingereicht. Die RK-N besteht auf national einheitlichen Bestimmungen zum Thema. Auch solle sich der Bundesrat bei der Arbeit am Verbot am Ausland orientieren, verlangte die Basler FDP-Nationalrätin Patricia von Falkenstein (61) namens der Kommissionsmehrheit. Konversionsmassnahmen seien für die Betroffenen eine extreme seelische Belastung.
Bundesrat war gegen Verbot
Eine Minderheit um den Genfer SVP-Nationalrat Yves Nidegger (65) hätte die Motion ablehnen wollen. Es sei kaum etwas bekannt über solche Therapien und deren Existenz, sagte Nidegger und forderte, zunächst den vom Parlament bestellten Bericht des Bundesrates zum Thema abzuwarten.
Der Bundesrat beantragte ebenfalls ein Nein. Das geforderte Verbot sei auf Bundesebene nicht möglich, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter (58). Einzelne Konversions-Handlungen könnten schon heute strafbar sein, etwa wenn die persönliche Freiheit eingeschränkt werde. Der bestellte Bericht sei in ihrem Departement in Arbeit.
Die Motion geht nun an den Ständerat. (bgs)