Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat nun mit 16 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion beschlossen, mit der die Rechtsgrundlagen für ein Verbot von Konversionsmassnahmen geschaffen werden sollen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Die deutliche Mehrheit der RK-N ist der Ansicht, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht und dem Leiden der Personen, die solchen Massnahmen unterzogen werden, ein Ende gesetzt werden muss. Bevor der Bundesrat tätig werden kann, braucht es die Zustimmung beider Räte.
Medizinische Massnahmen sind ausgenommen
Mit Konversionsmassnahmen sind sämtliche Massnahmen gemeint, die eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks zum Ziel haben. Verboten werden sollen das Anbieten, Vermitteln und Bewerben solcher Konversionsmassnahmen. Ausnahmen soll es geben für medizinisch indizierte Massnahmen zur Geschlechtsangleichung und für Therapien von strafrechtlich relevanten Sexualpräferenzen.
Kantonalen Flickenteppich vermeiden
Verschiedene kantonale Gesundheitsgesetze bieten bereits eine Handhabe gegen die Durchführung von Konversionstherapien. Die Nationalratskommission ist aber der Ansicht, dass es eine schweizweit einheitliche Regelung braucht, um einen gesetzgeberischen Flickenteppich zu vermeiden.
Eine Minderheit möchte noch zuwarten, bis ein Bericht vorliegt, der zeigen soll, wie verbreitet die Konversionstherapien in der Schweiz sind und welche Möglichkeiten das geltende Recht bietet. Experten gehen davon aus, dass sich viele Konversionstherapien im Verborgenen abspielen. (SDA)