Dass eine solche Forderung ausgerechnet von einem Konservativen kommt, überrascht. Hinter dem Vorstoss steckt aber nicht unbedingt der Wunsch, Homosexuelle vor umstrittenen Bekehrungstherapien zu schützen, sondern wohl eher die Hoffnung, dass der Bundesrat zum Schluss kommt, ein solches Verbot sei gar nicht notwendig.
«Homosexuelle kann man mit Therapien auch unterstützen»
SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal (63) jedenfalls findet ein allgemeines Verbot solcher Therapieformen, mit denen Homosexuelle «geheilt» werden sollen, problematisch: «Gerichte sollen von Fall zu Fall entscheiden – politisch von vornherein den Riegel zu schieben, finde ich falsch.»
Zudem bedürfe es einer klaren Definition des Begriffs «Konversionstherapie». Es sei unklar, welche Therapieformen unter diesen Überbegriff fallen würden. Man könne «Homosexuelle mit Therapien auch unterstützen», sagt er auf Anfrage von Blick.
Auch müsse man vorab prüfen, ob das «Ausmass dieser Praktiken in der Schweiz» gegeben sei, für ein gesamtschweizerisches Verbot - der Bundesrat solle die Sachlage deshalb zuerst prüfen. Anhand des Berichts würde sich dann zeigen, «ob die Grundlagen dafür überhaupt gegeben sind».
Der Bundesrat zeigt sich nun bereit, den Vorstoss anzunehmen und ein Therapie-Verbot zu prüfen – allerdings ohne Begründung.
Strafrechtliche Folgen in Zukunft möglich
Momentan werden solche Therapien an homosexuellen Menschen in der Schweiz strafrechtlich nicht verfolgt. Bald könnte dies aber der Fall sein. Betroffene wie Andreas Keller wurden oft jahrelang solchen Therapien unterzogen.
Die Basler Regierung sprach sich bereits Ende Januar für ein Verbot von solchen Umpolungstherapien aus und unterstützt auch eine Initiative auf nationaler Ebene, das berichtete die «Basler Zeitung». Und auch in Zürich wurde im vergangenen September eine entsprechende Motion zum «Verbot von Konversionstherapien» eingereicht.
Das französische Parlament hat kürzlich ebenfalls ein solches Verbot beschlossen. Staatspräsident Emmanuel Macron (44) twitterte daraufhin: «Diese unwürdigen Praktiken haben keinen Platz in der Republik.» Zwei Jahre Haft und eine Geldbusse von 30'000 Euro drohen bei Zuwiderhandlung. (lm)