Blick fragt die Community
Soll Leihmutterschaft in der Schweiz erlaubt sein?

Leihmutterschaft ist für homosexuelle Paare in Israel künftig möglich – in der Schweiz ist sie verboten. Wir wollen die Meinung der Leserinnen und Leser hören: Soll man in der Schweiz mit einer Leihmutter Kinder bekommen dürfen?
Publiziert: 06.01.2022 um 16:26 Uhr
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Aktualisiert: 09.02.2022 um 10:50 Uhr
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Wer selbst keine Kinder bekommen kann, zieht oftmals eine Leihmutter in Betracht.
Foto: Shutterstock
Community Team

Weil homosexuelle Paare in der Schweiz keine Kinder adoptieren können und Leihmutterschaft verboten ist, müssen viele für ihren Kinderwunsch ins Ausland reisen.

Auch in Israel war der Weg zur Elternschaft über eine Leihmutter bisher nur für heterosexuelle Paare grundsätzlich erlaubt – unter strengen Auflagen. Ein neues Gesetz soll dazu dienen, dass sich homosexuelle Männer nicht mehr mit einer Leihmutter im Ausland behelfen müssen.

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Der Gesundheitsminister Nitzan Horowitz stellte am Dienstag eine entsprechende Gesetzesänderung vor, die am 11. Januar in Kraft treten soll. «Heute schreiben wir Geschichte», so Horowitz. «Es ist ein historischer Tag für den Kampf von LGBT in Israel, des langen Kampfes um Gleichheit für jeden Menschen, und ein historischer Tag für die ganze israelische Gesellschaft», sagte Horowitz zu dem neuen Verfahren. LGBT ist die englische Abkürzung für lesbisch, schwul, bisexuell und transgender.

Er betonte auch, dass man alles tun werde, um die Rechte der Leihmütter zu schützen. Zwar ist Israel ist in den vergangenen Jahrzehnten toleranter gegenüber Homosexualität geworden. Vor allem die Küstenmetropole Tel Aviv gilt als besonders liberal. Allerdings können gleichgeschlechtliche Paare immer noch nicht heiraten.

Wie funktioniert Leihmutterschaft?

Bei einer Leihmutterschaft wird die Eizelle der Wunschmutter oder jene einer Eizellenspenderin im Reagenzglas befruchtet, entweder mit den Samen des Wunschvaters oder eines (anonymen) Samenspenders. Der Embryo wird dann einer Leihmutter eingesetzt. Diese übernimmt die Schwangerschaft und gibt das Kind nach der Geburt den Wunscheltern ab. Die Leihmutter ist in der Regel mit dem Kind nicht genetisch verwandt.

Die Durchführung einer Leihmutterschaft ist nach geltendem Recht in der Schweiz verboten (Art. 119 Abs. 2 lit. d BV, Art. 4 FMedG). Globalisierung und Technologisierung haben zur Folge, dass immer mehr Paare mit Wohnsitz in der Schweiz sich zur Umsetzung ihres unerfüllten Kinderwunsches für die Durchführung einer Leihmutterschaft im Ausland entschliessen. Obschon Leihmutterschaft in der Schweiz nicht zulässig ist, macht sich nicht strafbar, wer eine solche im Ausland durchführt. Allerdings anerkennt die Schweiz das rechtliche Kindesverhältnis nicht in jedem Fall.

Bei einer Leihmutterschaft wird die Eizelle der Wunschmutter oder jene einer Eizellenspenderin im Reagenzglas befruchtet, entweder mit den Samen des Wunschvaters oder eines (anonymen) Samenspenders. Der Embryo wird dann einer Leihmutter eingesetzt. Diese übernimmt die Schwangerschaft und gibt das Kind nach der Geburt den Wunscheltern ab. Die Leihmutter ist in der Regel mit dem Kind nicht genetisch verwandt.

Die Durchführung einer Leihmutterschaft ist nach geltendem Recht in der Schweiz verboten (Art. 119 Abs. 2 lit. d BV, Art. 4 FMedG). Globalisierung und Technologisierung haben zur Folge, dass immer mehr Paare mit Wohnsitz in der Schweiz sich zur Umsetzung ihres unerfüllten Kinderwunsches für die Durchführung einer Leihmutterschaft im Ausland entschliessen. Obschon Leihmutterschaft in der Schweiz nicht zulässig ist, macht sich nicht strafbar, wer eine solche im Ausland durchführt. Allerdings anerkennt die Schweiz das rechtliche Kindesverhältnis nicht in jedem Fall.

Das Problem bei der Leihmutterschaft: Sie ist weltweit ein Milliardengeschäft. Zu den grössten Märkten gehören Indien, die Ukraine und die USA. Hier verdienen vor allem Vermittlungsagenturen und Anwälte und Anwältinnen.

In der Schweiz haben die Schweizer Zivilstandsämter 48 Kinder aus Leihmutterschaften, die im Ausland geboren sind, registriert. Blick will wissen, wie die Community dazu steht. Soll Leihmutterschaft auch in der Schweiz erlaubt werden? Was spricht dafür, und was dagegen? Hast du Erfahrungen mit Leihmüttern im Ausland gemacht oder kennst jemanden, der als Leihmutter dient? Teile uns deine Meinung im Formular mit.

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