Auf einen Blick
- Serienvergewaltiger zu 20 Jahren Haft verurteilt
- SVP fordert härtere Strafen für Vergewaltiger, mindestens drei Jahre Haft
- 78 Prozent der Schweizer befürworten härtere Strafen für Vergewaltigungen
Der brutale Vergewaltigungsfall in Frankreich wirft weltweit hohe Wellen. Am Donnerstag verkündete das Gericht endlich das Urteil gegen den Serienvergewaltiger Dominique Pelicot (72). Er muss für zwanzig Jahre in Haft für die Betäubung und Vergewaltigung seiner Frau Gisèle.
Selbst den deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz (66) liess das Urteil nicht kalt. Auf X dankte er Gisèle Pelicot dafür, dass sie öffentlich für die Gerechtigkeit gekämpft habe. «Sie haben weltweit Frauen eine starke Stimme gegeben.»
Auch in der Schweiz kämpft die SVP dafür, dass verurteilte Vergewaltiger härter angegangen werden. Mit einem Vorstoss will SVP-Nationalrat Pascal Schmid (48) bewirken, dass das Strafgesetz verschärft wird.
In der soeben eingereichten Motion fordert er, dass die Minimalstrafe für Vergewaltiger generell auf drei Jahre zu erhöhen sei. Bei besonders brutalen Vergewaltigungen pocht er auf fünf Jahre. «Damit wären die Gerichte gezwungen, die heute sehr weiten Strafrahmen bei Sexualdelikten endlich auszuschöpfen», so Schmid gegenüber Blick. Zudem würde auch sichergestellt, dass verurteilte Vergewaltiger nicht mehr mit bedingten Strafen davonkommen. Jede Vergewaltigung sei eine Vergewaltigung: «Es darf keine ‹Vergewaltigung light› geben», so Schmid.
Knapp mehr als die Hälfte landet hinter Gittern
Das Schweizer Strafgesetz sieht für Vergewaltigungen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Doch so hohe Strafen werden kaum ausgesprochen. Im Jahr 2023 erhielten von 75 Männern, die wegen Vergewaltigung verurteilt wurden, nur 41 eine unbedingte Freiheitsstrafe, berichtete «20 Minuten».
Auch dieses Jahr dürfte sich die Praxis nicht geändert haben. Erst im November wieder wurde ein ehemaliger Bündner Richter der Vergewaltigung, der mehrfachen tätlichen sexuellen Belästigung und der mehrfachen Drohung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten sowie einer Geldstrafe.
Schweizer fordern strengere Strafen
«Die Schweizer Justiz ist bei Vergewaltigern sehr oft zu milde», urteilt Schmid, der selbst zwölf Jahre als Strafrichter im Thurgau amtete. Für Opfer mache es aber einen grossen Unterschied, wie der Täter bestraft würden, so der SVP-Nationalrat. «Kommt ein Täter mit drei Tagen davon, ist das angesichts des begangenen Unrechts ein Hohn.» Zudem hätten diese sanften Strafen auch keine abschreckende Wirkung.
Im Volk dürfte Schmids Vorstoss wohl gut ankommen. 78 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer sind der Meinung, dass Vergewaltigungen eher härter bestraft werden sollen. Bei den Frauen sprachen sich sogar 84 Prozent dafür aus. Dies ergab eine repräsentative Umfrage von Sotomo im Auftrag des «Nebelspalters» im August.
In eine ähnliche Richtung ging der Vorstoss von SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel (44). Auch sie forderte den Bundesrat bereits auf, die Schraube anzuziehen und das Strafgesetz zu verschärfen. Konkret: Eine bedingte Strafe soll nur noch bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich sein. Wer eine schärfere Strafe kassiert, soll diese absitzen müssen.