Im April dieses Jahres hat Leserin Adriana Meier, die eigentlich anders heisst, von ihrer Krankenversicherung eine Abrechnung über 47 Franken für einen Covid-Test erhalten. Bloss: Einen solchen Test hatte sie nie gemacht, der Name des Arztes war ihr völlig unbekannt. Ähnliches erlebte die Familie Reichmuth, die ebenfalls nicht mit ihrem richtigen Namen genannt werden möchte. Hier fiel die Rechnung noch üppiger aus: 329 Franken hatte deren Krankenversicherer dem Arzt vergütet – für Tests, die er nie durchgeführt hatte.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Wie diese Ärzte nutzten auch mehrere medizinische Fachpersonen die Ausnahmesituation während der Pandemie, um unrechtmässig ihr Einkommen aufzubessern – zu Lasten der Krankenkassenprämien- und Steuerzahler. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gibt die aktuell bekannte, mutmasslich betrügerisch abgerechnete Schadensumme mit mindestens 20 Millionen Franken an. Dies ist bloss der vorläufige Stand. Derzeit sind beim BAG noch rund 40 weitere Missbrauchsdossiers in Bearbeitung. Erst nach Abschluss dieser Abklärungen kann die definitive Höhe des Schadens beziffert werden.
Ärztinnen und Ärzte sollen gemäss BAG in mehreren Fällen die Leistung «Ärztliche Pauschale für ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch» ungerechtfertigt abgerechnet haben. Damit allein sei ein Schaden von elf Millionen Franken verursacht worden. Eine weitere Masche bestand darin, dass Ärzte ihre Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer) anderen Personen wie etwa Testcenter-Betreibern zur Verfügung stellten und dafür Geld verlangten.
Die ZSR-Nummer ist Voraussetzung dafür, dass über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet werden kann. Die blosse Weitergabe – nicht aber die dafür eingeforderte finanzielle Abgeltung – erfolgte mit dem Segen des BAG, das damit eine offensive Teststrategie ermöglichen wollte. Ein Fehler, wie das Amt heute nach Kritik durch die Eidgenössische Finanzkontrolle selber eingesteht.
«Strafrechtliche Schritte» eingeleitet
Bis jetzt (Stand: Juni 2023) hat das BAG bereits 19 Millionen Franken unrechtmässig bezogener Gelder zurückgefordert. Zudem wurden bisher Zahlungen von schätzungsweise rund 30 Millionen Franken gestoppt. «Wir legen Wert auf die Feststellung, dass ein sehr grosser Teil der Leistungserbringer die durchgeführten Covid-Tests korrekt abgerechnet hat», sagt Sprecherin Gabriela Giacometti. Insgesamt hat der Bund in den Jahren 2020 bis 2022 Kosten von drei Milliarden Franken für mehr als 23 Millionen Covid-19-Tests übernommen.
Was droht nun den fehlbaren Ärzten? Beim BAG heisst es, man habe «strafrechtliche Schritte» eingeleitet. Welche dies sind, will man aber «aufgrund des Untersuchungsgeheimnisses» nicht sagen. Im September des vergangenen Jahres hatte das Amt in einer Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss geantwortet, es seien noch keine Strafanträge eingereicht worden.