Mehr Ukrainer sollen Arbeit finden
Bundesrat will säumige Kantone in die Mangel nehmen

Der Bundesrat möchte, dass mehr Ukrainer einen Job finden. Die Zahlen der Kantone zeigen nun, dass das angestrebte Ziel wohl verfehlt wird. Nun prüft das Amt von Beat Jans Massnahmen für lasche Kantone.
Publiziert: 02.11.2024 um 00:03 Uhr
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Aktualisiert: 02.11.2024 um 08:01 Uhr
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Die Schweiz hat bislang Zehntausende Menschen aus der Ukraine aufgenommen.
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

40'000 erwerbsfähige Ukrainerinnen und Ukrainer haben in der Schweiz inzwischen Schutz vor Putins Krieg gefunden. Wurde anfänglich noch vermutet, dass der Angriffskrieg nach wenigen Wochen vorbei ist, ist heute klar: Ein Ende ist nicht in Sicht. 

Der Politik hierzulande ist es wichtig, dass die Geflohenen möglichst bald finanziell auf eigenen Beinen stehen können. Der Bundesrat hat vorgegeben, dass bis Ende Jahr 40 Prozent einer Arbeit nachgehen sollen.

Doch konkret hapert es jedoch bei vielen mit dem Finden einer Arbeit: Nur knapp jede dritte Person mit Schutzstatus S im erwerbsfähigen Alter hat bisher einen Job.

Wenn man nur diejenigen Personen mit Status S berücksichtigt, die bereits länger als zwei Jahre in der Schweiz sind, beträgt die Quote per Ende September knapp 36 Prozent. Das zeigen Zahlen des Staatssekretariats für Migration (SEM). 

Bund könnte Geld zurückverlangen

Doch was passiert konkret, wenn die 40-Prozent-Quote nicht erreicht wird, wovon man heute ausgehen muss? Das Justiz- und Polizeidepartement von Beat Jans (60) muss bis Mai die Einführung eines Malussystems im Rahmen des Programms S prüfen – für Kantone, die das angestrebte 40-Prozent-Ziel verfehlen. Diesen Auftrag gab der Bundesrat. Wie dieses Strafsystem aussehen können, soll frühestens im Mai 2025 bekanntwerden.

Es ist nicht so, dass der Bund nur Forderungen stellt an die Kantone und deren Integrationsbemühungen: Der Bund berappt auch pro ukrainischem Flüchtling jährlich 3000 Franken. Damit sollen die Kantone etwa Sprachkurse finanzieren.

Wird die Pauschale von den Kantonen nicht verwendet, könnte der Bund die Gelder gar einst wieder zurückverlangen. Das geschah bisher noch nicht, weil der Bundesrat das Programm S bis zum 4. März 2026 verlängerte.

Zusätzlich hat Bundesrat kürzlich beschlossen, dass Ukrainerinnen mit Job ab dem Zeitpunkt der Aufhebung des Schutzstatus mindestens noch ein Jahr hierzulande bleiben können. Damit hofft die Regierung, den Arbeitgebern die Angst zu nehmen, dass Angestellte mit Schutzstatus S kaum angestellt und eingearbeitet, wieder die Schweiz verlassen müssen. 

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