Kommission will dennoch verschärfen
Schutzstatus S soll nicht geografisch eingeschränkt werden

Die zuständige Nationalratskommission will den Schutzstatus S nicht «auf wirklich Schutzbedürftige» beschränken. Sie beantragt eine vom Ständerat angenommene Motion zur Ablehnung, wenn auch nur knapp.
Publiziert: 25.10.2024 um 17:19 Uhr
Keine Einschränkung der geografischen Herkunft beim Schutzstatus: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats lehnt den SVP-Vorstoss ab. (Archivbild)
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Greta Gysin (Grüne/TI) beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N), den Kernpunkt eines Vorstosses von SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Gemäss Motionstext soll bei der Gewährung des Status S danach differenziert werden, aus welcher ukrainischen Region die Schutzsuchenden stammen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine solche Regelung zu grossen Problemen bei der Umsetzung führen würde, wie es hiess. Die Kommissionsminderheit beantragt die Annahme der Motion.

Wer zu lange verreist, soll vom Schutzstatus nicht mehr profitieren

Deutlich Ja sagte die Kommission hingegen zu einer Motion von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG). Demnach soll nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer für eine bestimmte Aufenthaltsdauer, beispielsweise für zwei Wochen, die Schweiz verlässt. Auch wer Rückkehrhilfe beansprucht hat oder in einem anderen Land des Dublin-Raums schon einmal von diesem Status profitierte, soll diesen nicht mehr erhalten.

In den Augen der SPK-N ist es wichtig, jegliche Missbräuche des Status S wirksam und proaktiv zu bekämpfen. Die Kommissionsminderheit beantragt gemäss Mitteilung die Ablehnung der Motion, da deren Anliegen ihrer Ansicht nach bereits erfüllt oder überflüssig seien.

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