Bund rechnet mit bis zu 30'000 Geflüchteten pro Monat
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«Lage ist unverändert»:Bund rechnet mit bis zu 30'000 Geflüchteten pro Monat

Ukraine-Geflüchtete
Lage im Asylwesen entspannt sich – langsam

Die Prognosen des Bundes gehen weiterhin davon aus, dass wegen des Kriegs in der Ukraine pro Monat zwischen 15'000 und 30'000 Personen Schutz in der Schweiz suchen werden. Die Reserve bei den Unterkünften hat sich derweil etwas verbessert.
Publiziert: 07.04.2022 um 13:44 Uhr
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Aktualisiert: 07.04.2022 um 15:47 Uhr
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Bis Mittwoch hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) in den Asylzentren des Bundes insgesamt 25'626 Geflüchtete aus der Ukraine registriert.
Foto: Getty Images

Auch wenn die Zahl der Geflüchteten aus der Ukraine in der Schweiz jeden Tag um etwa 1000 Personen steigt: Die Lage im Asylwesen bleibt angespannt, beginnt sich aber allmählich zu normalisieren.

Während vor einer Woche noch rund 900 Betten als Reserve bereitstanden, sind es aktuell rund 2500 Betten, wie David Keller, Leiter Krisenstab Asyl im Staatssekretariat für Migration (SEM), am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte. «Das lässt mich wieder etwas ruhiger schlafen.»

«Wir können langfristig nicht alle Wünsche erfüllen»

Mittlerweile hat der Bund über 26'000 Personen an die Kantone verteilt. Weil viele Geflüchtete in die Städte oder in bestimmte Kantone wollten, sei die Verteilung «eine Herausforderung», sagte Keller weiter. Besonders beliebt ist bei den Ukrainerinnen und Ukrainer Zürich. «Wir können langfristig nicht alle Wünsche erfüllen», so Keller. Die Last müsse solidarisch auf die Kantone verteilt werden. Eine Arbeitsgruppe befasse sich aktuell mit der Frage, wie man die faire Verteilung künftig am besten sicherstellen könne.

Derzeit kann es aber immer wieder zu Engpässen kommen bei der Betreuung von Geflüchteten. Daher hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, dass zur Überbrückung Zivilschützer beigezogen werden können. Der Bund bezahlt den Kantonen pro schutzdienstpflichtige Person und Diensttag eine Pauschale von fünfzig Franken.

Die Zivilschützer helfen beim Einrichten von Unterkünften. Ausserdem könnten sie für die Betreuung und Unterstützung von Geflüchteten aufgeboten werden, sowohl tagsüber als auch nachts, sagte Michaela Schärer, Direktorin des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Babs). Die Zivilschützer würden für maximal zwei Wochen im Turnus eingesetzt.

Rund 40 Prozent sind bei Gastfamilien

Wichtig bei der Unterbringung von Geflüchteten sind aber auch nach wie vor die Angebote aus der Bevölkerung. Gut 40 Prozent der Schutzsuchenden in der Schweiz seien derzeit bei Gastfamilien untergebracht, sagte Miriam Behrens, Direktorin der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH. Entweder sei dies bei Verwandten die bereits in der Schweiz wohnen würden oder man suche sich eine Gastfamilie auf Facebook oder auf anderen Portalen. «Wir haben derzeit 75'000 gemeldete Betten registriert», so Behrens.

Dabei komme es aber auch zu Problemen. «Meistens wird die Erwartungshaltung der Gastfamilien gegenüber den Flüchtenden zum Problem, aber auch der Platzmangel und das Zusammenleben auf engem Raum», so Behrens.

«Sanktionen von noch nie dagewesener Dimension»

Auch die Sanktionen gegen Russland wurden vor den Medien nochmals angesprochen. Derzeit sind russische Vermögenswerte im Umfang von 7,5 Milliarden Franken auf Basis der Sanktionen in der Schweiz gesperrt. Es handle sich um Gelder auf gesperrten Konten sowie elf Liegenschaften in vier Kantonen, sagte Erwin Bollinger vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). «Das sind Sanktionen in noch nie dagewesener Dimension.»

Die Schweiz habe damit so viele Gelder gesperrt wie kein anderes Land. Die Niederlande hätten 500 Millionen Franken gesperrt, andere Länder würden keine Angaben machen, sagte Bollinger.

Der Bundesrat habe die Absicht, auch in Zukunft von der EU beschlossene Sanktionen zu übernehmen. Im Embargogesetz seien dagegen keine autonomen Sanktionen vorgesehen. Sanktionen seien zudem nur wirksam, wenn sie breit abgestützt seien, rechtfertigte Bollinger das Vorgehen des Bundes. (dba/SDA)

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Ukraine-PK 7.4.2022

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