847 Ukrainer und Ukrainerinnen haben sich – Stand Montag – in den Schweizer Bundesasylzentren registriert. Es werden ohne Zweifel noch mehr werden, doch wie viele mehr, ist ungewiss.
«Wir rechnen damit, dass es jede Woche etwa 1000 Registrierungen von Ukrainerinnen und Ukrainern geben wird», sagte Christine Schraner Burgener, Staatssekretärin für Migration am Montag vor den Medien. Hinzu kommen die wöchentlich rund 300 Registrierungen von Schutzsuchenden aus anderen Staaten.
Flüchtlingshilfe koordiniert
Der Bund ist nun dabei, Platz zu schaffen. Aktuell sind in den Bundesasylzentren 5000 Plätze frei, zusätzliche werden jetzt geschaffen, um am Schluss auf 9000 zu kommen. Dort sollen die Geflüchteten aber möglichst wenig Zeit verbringen: Ziel ist, sie rasch bei den Kantonen und Privaten unterzubringen.
Die Koordination dafür wird die Schweizerische Flüchtlingshilfe übernehmen, deren Mitarbeitenden laut Schraner Burgener ab Dienstag ihre Arbeit aufnehmen werde. Es gebe drei Gruppen Geflüchtete: Jene, die schon bei Freunden in der Schweiz untergekommen sind, jene mit Kontakten zur Schweiz, aber ohne Unterkunft, und jene ganz ohne Bezug hierzulande.
Frauen und Kinder
«Die meisten der Geflüchteten sind Frauen und Kinder», sagte Schraner Burgener. Denn ukrainische Männer dürfen weiterhin nicht über die Grenze: Von ihnen wird erwartet, dass sie die Ukraine im Krieg verteidigen. Viele der Geflüchteten bleiben daher in den Nachbarländern der Ukraine – allein eine Million in Polen – da sie hoffen, in die Heimat zurückzukehren.
Wer neu in der Schweiz angekommen ist, könne sich bei den Bundesasylzentren anmelden und sich registrieren, erklärte Schraner Burgener. «Ich gebe zu: Registrieren lassen klingt sehr bürokratisch. Das ist es aber nicht.» Es gehe darum, die Personalien anzugeben, medizinische Bedürfnisse sowie einige Fragen zu beantworten. Dazu gehöre auch ein Sicherheitscheck.
Registrieren empfohlen
Niemand sei verpflichtet, sich zu registrieren, so die Staatssekretärin weiter, «es ist aber ratsam». Wie viele Geflüchtete schon jetzt privat bei Freunden untergekommen sind, sei nicht klar. Wenn der Bundesrat wie angekündigt nach der Konsultation den Schutzstatus S aktiviert, können erste solche S-Ausweise schon am Samstag ausgestellt werden.
Sobald der S-Status aktiviert ist, erhalten die registrierten Ukrainer den Schutz der Schweiz, ohne ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Sie erhalten Aufenthaltsrecht, können Familienangehörige nachziehen und einer Erwerbsarbeit nachgehen.