Mario Fehr informiert
Kanton Zürich erhöht Asylquote für Gemeinden nicht weiter

Die Zürcher Gemeinden müssen voraussichtlich bis Ende 2025 nicht mehr Asylbewerber aufnehmen als heute: Die Quote von 16 Personen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern dürfte gemäss aktuellen Informationen nicht weiter erhöht werden.
Publiziert: 29.10.2024 um 11:19 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2024 um 19:47 Uhr
Der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr, sprach an einer Medienkonferenz zu aktuellem aus dem Asylbereich.
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Prognosen seien zwar schwierig, die Asylquote dürfte aber stabil bleiben, sagte Regierungsrat Mario Fehr am Dienstag an einer Medienkonferenz zu «Aktuelles aus dem Asylbereich».

Der Kanton hatte die Asylquote für die Gemeinden in den letzten Jahren mehrmals erhöht. Zuletzt wurde sie im Juli von 1,3 auf 1,6 Prozent erhöht. «Die Gemeinden sind bemüht und engagiert, diese Quote zu erfüllen», sagte Fehr. Die Erfüllungsquote liege zwar noch nicht bei 1,6 Prozent, aber immerhin schon bei 1,4 Prozent und damit höher als früher.

Auch der Kanton Zürich habe seine Bemühungen verstärkt und die Zahl der Betreuungsplätze zur Entlastung der Gemeinden verdoppelt, sagte Rainer Linsbauer, der stellvertretende Chef des Kantonalen Sozialamtes. Statt rund 1000 stünden nun 2200 Plätze in 22 verschiedenen, teilweise befristeten Unterkünften zur Verfügung.

Fehr kritisiert Jans

Kritik äusserte Fehr erneut am Bund. Dieser habe «überhastet» die Schliessung von neun Bundesasylzentren mitgeteilt, und dies auch noch «schlecht kommuniziert». Es gebe hohe Verfahrenspendenzen, landesweit seien rund 12'000 Verfahren offen, der Bund dürfte sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sagte Fehr.

Fehr regte unter anderem an, die Liste der sogenannten verfolgungssicheren Staaten zu überarbeiten. Diese könnte «problemlos ergänzt» werden – etwa um Algerien und Tunesien, bei denen die Anerkennungsquote von Asylgesuchen unter zwei Prozent liege. «Dies würde die Verfahren beschleunigen.»

Zudem forderte der Zürcher Sicherheitsdirektor, dass der Bund eine Lösung für den Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete suchen müsse. Als Ideenskizze führte er an, dass alle jene, die Arbeit fänden oder wegen Betreuungsaufgaben nicht arbeiten könnten, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten sollten. Alle anderen müssten gehen.

Denn vor zwei Jahren, bei Kriegsausbruch, seien vor allem Frauen und Kinder aus Gebieten gekommen, in denen Kämpfe tobten, sagte Fehr. Dies habe sich verändert. Der Bund müsse genau prüfen, wer wirklich Anspruch habe. Blieben Personen fünf Jahre in der Schweiz, würden alle Härtefallgesuche stellen. «Das können wir nicht stemmen.»

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