Luzerner Spital bietet Vorzugsbehandlung gegen 800 Franken Aufpreis – FDP-Vize Philippe Nantermod findets gut
«Ich sehe das Problem nicht!»

Für einen Aufpreis verspricht eine Luzerner Klinik schnelle Termine für Sprechstunden und Eingriffe. «Gesetzlich fragwürdig», sagt das BAG. Philippe Nantermod, Vizepräsident der FDP, würde das hingegen auch in öffentlichen Spitälern gern sehen.
Publiziert: 10.03.2023 um 11:33 Uhr
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Aktualisiert: 16.03.2023 um 14:15 Uhr
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Die Orthopädischen Klinik Luzern verspricht gegen einen Aufpreis bevorzugte Termine für Sprechstunden und Operationen.
Foto: Keystone
Amit Juillard

«Priority Service» im Spital: Gegen Zahlung von 300 Franken sollen Patienten der Orthopädischen Klinik Luzern (OKL) innert zwei Wochen einen Termin in der Sprechstunde erhalten. Legen sie weitere 500 Franken darauf, steht zwei Wochen danach bereits die Operation an.

Für insgesamt 800 Franken ist das medizinische Problem somit innerhalb von nur vier Wochen gelöst, wie der «Beobachter» schreibt. Zahlt die Patientin nichts, muss sie schon deutlich länger auf einen Sprechstundentermin warten.

«Gegen Aufpreis sichern Sie sich Vorzugsbehandlungen und -termine», heisst es im Flyer für den «Priority-Service» der Klinik. Sie ist bei der Hirslanden Klinik St. Anna in Luzern domiziliert. «Schluss mit Warten» – der Slogan steht für bevorzugte Sprechstunden, beschleunigte Operationstermine und eine «bessere Planbarkeit».

BAG: Aktion ist nicht erlaubt

Nur: Die Vorzugsbehandlung sei gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) gesetzlich fragwürdig, wie der «Beobachter» weiter schreibt. Zusatzhonorare könnten nur verrechnet werden, wenn tatsächlich medizinisch begründete Mehrleistungen erbracht würden.

Kommt hinzu: Vorgezogene Behandlungen müssten medizinisch begründet sein. «Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verlangt eine medizinische Gleichbehandlung. Alle Versicherten haben Anspruch, rechtzeitig behandelt zu werden», zitiert die Zeitschrift die Medienstelle des Bundesamtes.

Die Hirslanden-Gruppe sieht das anders – und verteidigt das «Priority-Modell» im «Beobachter». Mehrleistungen ausserhalb des KVG dürften mit Zusatzhonoraren abgerechnet werden. Die Zusatzleistungen bestünden aus Mehraufwänden für die Organisation: rasch Termine finden, nach Lücken in Belegungsplänen suchen oder allfälliger Schichtverlängerungen des Personals planen. Zudem könne jede Patientin und jeder Patient frei entscheiden, ob sie solche Zusatzleistungen in Anspruch nehmen wollten.

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«Weder Notaufnahme noch öffentliches Spital»

Auch Philippe Nantermod (38), Vizepräsident der FDP, findet das nicht verwerflich. Dem Blick sagte der Walliser Anwalt: «Ich sehe das Problem nicht! Wir sprechen hier von einer Privatklinik und einer orthopädischen Operation. Dies ist weder eine Notaufnahme noch ein öffentliches Spital.»

Er würde gar ein ähnliches Angebot in öffentlichen Spitälern begrüssen. «Wenn ein öffentliches Spital seine Finanzen mit solchen Leistungen ins Lot bringen will, statt den Steuerzahlern noch mehr Geld abzuknöpfen, würde ich mich nicht beschweren.»

Nantermod glaubt nicht, dass damit die Zweiklassenmedizin gefördert wird. Wir hätten in der Schweiz kein Gesundheitssystem, das Menschen nicht behandle, die es sich nicht leisten könnten, so der FDP-Vize.

Angebot liegt schon auf Eis

Im Gegenteil: Immer mehr Leistungen würden durch die Grundversicherung abgedeckt. Immer teurere und leistungsfähigere Behandlungen würden damit für alle bezahlt.

Zudem könne mittels Zusatzversicherungen jede und jeder einzelne entscheiden, welche zusätzlichen Ressourcen er oder sie für die eigene Gesundheit aufwenden wolle.

Inzwischen habe das Spital aufgrund des Berichtes im «Beobachter» das Serviceangebot allerdings auf Eis gelegt, wie das Portal Medinside schreibt. Wegen der vielen «Missverständnisse» sei ihr keine andere Wahl geblieben, schreibt die Orthopädische Klinik Luzern in einer Stellungnahme. Die Geschäftsleitung werde nun über das weitere Vorgehen entscheiden.


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