Widerstand gegen Lockerung – GSoA bereitet bereits das Referendum vor
Volk soll über Waffen-Exporte entscheiden

Der Bundesrat soll mehr Spielraum erhalten bei der Bewilligung von Kriegsmaterial-Ausfuhren – nur zwei Jahre nachdem das Parlament den Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative verabschiedet hat. Die GSoA bereitet denn auch bereits ein Referendum vor.
Publiziert: 15.05.2024 um 10:26 Uhr
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Aktualisiert: 15.05.2024 um 12:11 Uhr
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Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnet zu einer umstrittenen Änderung des Kriegsmaterialgesetzes.
Foto: KEYSTONE
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Das will sich die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) keinesfalls bieten lassen. «Wir bereiten das Referendum vor. Gespräche mit möglichen Partnern laufen», stellt GSoA-Sekretär Jonas Heeb (26) klar. «Die Empörung wird von allen geteilt.»

Die Verschärfung von Waffenexporten, die das Parlament erst vor gut zwei Jahren mit dem Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative verabschiedet hat, soll nun bereits wieder rückgängig gemacht werden. Nachdem National- und Ständerat einer Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes bereits zugestimmt hatten, hat der Bundesrat am Mittwoch den neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Damit erhielte er mehr Spielraum bei der Bewilligung von Kriegsmaterial-Ausfuhren.

Parlament soll letztes Wort haben

Derzeit darf die Schweiz kein Kriegsmaterial an ein Land exportieren, das in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Die Bürgerlichen wollen das schon lange wieder ändern. Der Bundesrat soll wieder mehr Spielraum erhalten – allerdings nur, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen. Und wenn aussen- oder sicherheitspolitische Interessen zu wahren sind.

Der Bundesrat muss sich trotz Abweichungskompetenz ans Neutralitätsrecht und an die internationalen Verpflichtungen der Schweiz halten. Greift er auf die Abweichungskompetenz zurück, wird laut der Mitteilung auch das Parlament einbezogen. Dieses solle seiner Aufsichtsrolle über die Exekutive vollumfänglich nachkommen können, schreibt der Bundesrat. Auch soll der Bundesrat nur während einer begrenzten Zeit von den Bewilligungskriterien abweichen dürfen.

Streichung der Ausnahmeregel war «zwingende Bedingung»

Noch vor zwei Jahren tönte es ganz anders. Damals forderte die Korrektur-Initiative strenge Regelungen für den Waffenexport, nachdem Schweizer Kriegsmaterial in verschiedenen Kriegsgebieten gelandet war. Darunter im Jemen, wo ein Bürgerkrieg tobt. Um das künftig zu vermeiden, sollte dem Bundesrat ein enges Korsett übergestülpt werden.

Mit Erfolg: Das Parlament verabschiedete 2021 einen Gegenvorschlag, der die zentralen Forderungen der Initianten aufnahm. Darauf zogen diese das Volksbegehren zurück. «Die Streichung der Sonderregelung für den Bundesrat war eine zwingende Bedingung», betont Heeb gegenüber Blick. Ohne diese hätten sie an der Initiative festgehalten. Aufgeschreckt vom Ukraine-Krieg aber wollen Bundesrat und Parlamentsmehrheit mittlerweile nichts mehr davon wissen.

«Jeden moralischen Kompass verloren»

Die Gegner der Änderung erinnerten im Parlament daran, dass die Räte den fraglichen Artikel aus dem Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» gestrichen hätten. Das habe entscheidend zum Rückzug der Initiative beigetragen. Es sei undemokratisch, die Bestimmung dennoch einzuführen.

«Vielleicht bin ich naiv, wenn ich glaube, dass Versprechen auch tatsächlich eingehalten werden», hatte sich SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf (55) damals gegen den Entscheid gewehrt. «Wenn Sie der Lockerung zustimmen, haben Sie jeden moralischen Kompass verloren.»

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