Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), dass der Doppelname für die Ehegatten deutlich flexibler als im alten Recht wiedereingeführt werden und neu auch für Kinder möglich sein soll. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Die Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesänderung hatte offene Türen eingerannt. Parteien und Kantone bevorzugen dabei mehrheitlich die vorgeschlagene «grosse Lösung». Kritik gab es an der Nichteinbeziehung des Kinderrechts. Dieser Kritik hat die Rechtskommission nun Rechnung getragen. Befinden darüber wird nun das Parlament.
Auch Kinder sollen Doppelnamen tragen können
Nebst den bestehenden Möglichkeiten der Namensführung soll es gemäss der Vorlage neu möglich sein, dass sich die Ehegatten oder die eingetragenen Partnerinnen oder Partner unabhängig voneinander entscheiden können, einen Doppelnamen zu tragen. Die Kinder sollen einen Doppelnamen tragen können, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt, wenn die Eltern das wünschen.
Durch eine einfache Erklärung sollen auch bereits verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen sowie die minderjährigen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern die Möglichkeit erhalten, gestützt auf das Übergangsrecht nachträglich einen Doppelnamen nach neuem Recht zu bilden.
Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine weitere Minderheit beantragt, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, zum alten Recht vor 2013 zurückzukehren. In einem nächsten Schritt wird die Kommission den verabschiedeten Entwurf und Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiten. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 zum ersten Mal beraten. (SDA)