Marzipanfigürchen auf einem Stück Hochzeitstorte (Symbolbild)
Foto: Keystone

Meier Müller statt nur Meier
Doppelnamen sollen wieder möglich werden

Nach der Nationalratskommission hat sich auch die Kommission des Ständerates für eine Wiedereinführung des Doppelnamens ausgesprochen. Allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten.
Publiziert: 12.02.2020 um 19:54 Uhr
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«Doppelnamen sind offensichtlich ein großes Bedürfnis in Teilen der Bevölkerung», sagt CVP-Ständerat Beat Rieder.
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Die Diskussion dauert schon fast so lange an wie die Doppelnamen, die sie betrifft: Wenn die Hochzeitsglocken läuten, müssen sich Braut und Bräutigam entscheiden, welchen Namen sie nach der Hochzeit tragen wollen. Jeder Ehegatte behält grundsätzlich seinen Namen. Das Ehepaar kann aber auch einen gemeinsamen Familiennamen wählen - jenen der Frau oder jenen des Mannes. Nicht mehr möglich ist seit 2013 ein Doppelname.

Das will die Rechtskommission des Ständerates ändern. Am Mittwoch nahmen sie mit Stichentscheid des Präsidenten einen Vorstoss von alt Nationalrat Luzi Stamm (67, SVP) an, der Doppelnamen wieder ermöglichen will. «Doppelnamen sind offensichtlich ein großes Bedürfnis in Teilen der Bevölkerung», sagt CVP-Ständerat Beat Rieder (57), der als Präsident den Stichentscheid fällen durfte.

Gerichtshof für Menschenrechte entschied

Der Grund, warum der Name Meier Müller nicht mehr möglich ist, ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 1994 kam das Gericht zum Schluss, dass das damals geltende Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspreche. Es folgten mehrere Versuche, das Gesetz zu ändern. Meistens vergeblich. Erst 2013 klappte es – unter anderem wurden Doppelnamen abgeschafft.

«Jetzt muss der Nationalrat ein Gesetz ausarbeiten, das für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tauglich ist», sagt Rieder. «Das sollte möglich sein.» Die unterlegene Kommissionsminderheit argumentierte, eine erneute Revision komme zu früh. Es sei noch zu wenig Zeit vergangen, um beurteilen zu können, wie sich das neue Namensrecht in der Gesellschaft auswirke.

Erlaubt sind sogenannte Allianznamen mit einem Bindestrich dazwischen. Der ist kein amtlicher Name, darf aber im Alltag verwendet werden und kann in der Identitätskarte und im Pass eingetragen werden. (SDA/brb)

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