Knatsch um Spesen-Affäre
Amstutz gegen Amstutz vor Gericht

Im Berner Oberland kam es zum juristischen Showdown zwischen zwei SVP-Grössen. Madeleine Amstutz und Adrian Amstutz beschuldigen sich gegenseitig der Ehrverletzung. Das Urteil wird am Montag erwartet.
Publiziert: 29.04.2025 um 19:47 Uhr
1/5
Madeleine Amstutz hat sogar Spesen für Anlässe eingereicht, an denen sie gar nicht teilgenommen haben kann.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Madeleine und Adrian Amstutz vor Gericht wegen gegenseitiger Anschuldigungen
  • Vorwürfe umfassen üble Nachrede, Verleumdung und Verletzung des Amtsgeheimnisses
  • Madeleine Amstutz wurde 2023 aus der SVP ausgeschlossen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_398.JPG
Daniel BallmerRedaktor Politik

Es geht um üble Nachrede, um Verleumdung und um Verletzung des Amtsgeheimnisses. Am Dienstag sind Madeleine Amstutz (46), mittlerweile parteilose Gemeinderätin von Sigriswil BE, sowie ihr einstiger politischer Weggefährte und Namensvetter Adrian Amstutz (71) vor dem Regionalgericht Oberland in Thun aufeinandergestossen.

2020 war Madeleine Amstutz wegen einer Spesen-Affäre in die Schlagzeilen geraten. Der damaligen Gemeindepräsidentin und Berner SVP-Grossratsfraktionschefin wurde vorgeworfen, beim Erstellen der Spesenrechnungen besonders fleissig zu sein. Übereifrig geradezu. Sie soll mehr verrechnet haben, als ihr zustand. Der Gemeinderat setzte daraufhin die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ein, die auf einige Ungereimtheiten gestossen war.

Gegenseitige Strafanzeigen

In der SVP hatte die Spesen-Affäre für einigen Unmut gesorgt. Die Berner SVP schloss Madeleine Amstutz 2023 aus der Partei aus, seither politisiert sie als Parteilose weiter. In ihr Visier geraten ist wiederum Adrian Amstutz, ebenfalls ein Sigriswiler. Sie wirft dem ehemaligen Präsidenten der SVP-Bundeshausfraktion vor, Drahtzieher einer Diffamierungskampagne gegen sie gewesen zu sein. Zudem soll er an SVP-Anlässen das Wort gegen sie ergriffen und sie beschimpft haben.

Madeleine Amstutz hatte gegen alt Nationalrat Adrian Amstutz Strafanzeige eingereicht. Dieser wiederum hat seinerseits mit einer Anzeige reagiert. Nun kam es zum Showdown vor Gericht.

Mit verschiedenen Äusserungen habe Adrian Amstutz den Eindruck erweckt, dass Madeleine Amstutz eine unehrliche Person sei, die sich auf Kosten der Steuerzahler bereichert habe, zitierte «Blue News» in ihrer Live-Berichterstattung deren Verteidiger: «Damit geht die Ehrverletzung über die politische Ebene hinaus.»

Für Spesenabrechnung brauche es «ziemlich viel Fantasie»

Die Gegenpartei wiederum wehrte sich, dass die Staatsanwaltschaft nur Personen befragt habe, die die Privatklägerschaft beantragt hatte. Dennoch hätten mehrere Personen ausgesagt, dass Adrian Amstutz «keine strafrechtlich relevanten Äusserungen» gemacht habe. Gleichzeitig sei der Antrag abgelehnt worden, unter anderen den heutigen Bundesrat Albert Rösti (57) zu befragen: «Das ist schade, schliesslich ist dieser als harter, aber fairer Debattierer bekannt.»

Adrian Amstutz habe sich stets auf den GPK-Bericht bezogen, betonte dessen Verteidiger gemäss «Blue News» mehrfach. Demnach habe sich Madeleine Amstutz unter anderem eine Entschädigung für den Besuch einer Beerdigung auszahlen lassen. Das lasse sich nur «mit ziemlich viel Fantasie» rechtfertigen. Entsprechend seien die Aussagen von Adrian Amstutz zu ihrer Spesen-Handhabung gerechtfertigt gewesen.

«Meine Klientin fühlte sich gemobbt»

Madeleine Amstutz aber sieht das anders – und hatte das auch in einem Brief an die SVP Grossratsfraktion klargemacht: «Die Beschuldigung, mein Mandant habe eine orchestrierte Mobbingkampagne geführt, ist ehrverletzend», widersprach der Verteidiger von Adrian Amstutz. Noch problematischer sei aber der Gebrauch der Formulierung «politische Säuberungsaktion», zumal diese etwa im Kontext des Nationalsozialismus stehe. Sein Fazit: «Mit diesem Brief ging Madeleine Amstutz definitiv zu weit und hat sich strafbar gemacht.»

«Gegen meine Klientin ist zwei Jahre lang eine Kampagne geführt worden», betonte wiederum der Verteidiger von Madeleine Amstutz. «Meine Klientin fühlte sich durch Adrian Amstutz gemobbt.» Ihre eigenen Vorwürfe wiederum würden Adrian Amstutz als Politiker betreffen – und seien in keiner Weise ehrverletzend: «Adrian Amstutz hat seinen Einfluss genutzt, um Stimmung gegen meine Mandantin zu machen.»

Das Regionalgericht Oberland nimmt nun in den kommenden Tagen die Beweiswürdigung vor. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?