Keiner weiss, wo sie herkommen
Unbekannte Drohnen fliegen über Schweizer Waffenplätze

Mysteriöse Flüge über Militäranlagen: In den letzten Wochen wurden mehrfach unbekannte Drohnen über Waffenplätzen gesichtet, zuletzt in der Ostschweiz. Die Herkunft der Drohnen und die Absicht der Flüge bleiben unklar.
Publiziert: 09:37 Uhr
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Mehrere Drohnen überflogen kürzlich Waffenplätze in der Ostschweiz. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Drohnen über Schweizer Militäranlagen gesichtet, Herkunft und Absicht unbekannt
  • In den letzten zwei Monaten mehrere Drohnensichtungen über Waffenplätzen
  • Armee verweist auf Privatpersonen, Soldaten halten dies für unwahrscheinlich
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Sie tauchen in der Nacht am Himmel auf – und niemand weiss, woher sie kommen: Mehrfach sind in den vergangenen Wochen Drohnen über Anlagen der Schweizer Armee gesichtet worden, zuletzt über einem Waffenplatz in der Ostschweiz. Darüber berichten die Zeitungen von CH Media. «Mehrere Drohnen flogen nach der Dämmerung über unsere Anlage und kreisten über uns», wird ein Wachtmeister zitiert.

Bereits in den vergangenen zwei Monaten waren Drohnen über militärischen Anlagen gesichtet worden, so etwa in Bronschhofen SG. Während einem der Überflüge machte eine Artilleriebatterie gerade eine Materialkontrolle – die Panzer wurden «vorgeführt». Der Grund für die Flüge? Nicht bekannt. Eine Armee-Sprecherin teilte auf Anfrage von CH Media mit: «Es liegen derzeit keine Erkenntnisse zur Absicht und Herkunft der Drohnen vor.»

Ein Abschuss? Möglich, aber unverhältnismässig

Während die Armee auch Privatpersonen oder Touristen als mögliche Verursacher nennt, halten betroffene Soldaten dies für unwahrscheinlich; vor allem bei nächtlichen Flügen über abgelegenen Militäranlagen. Nicht alle Kasernen und Waffenplätze sind heute von Flugverbotszonen betroffen. Die Armee schliesst deshalb eine Ausweitung der Einschränkungen nicht aus.

Ein direkter Abschuss verdächtiger Drohnen ist laut Militärgesetz in einer Situation des Notstands oder der Notwehr zulässig, gilt aber in den meisten Fällen als unverhältnismässig. 

Eine solche Situation werde im Einzelfall «kaum gegeben sein, wenn nicht Leib und Leben von Menschen unmittelbar gefährdet sind», wird die Armee-Sprecherin weiter zitiert. «Bei der Einzelfallbeurteilung ist sodann zu berücksichtigen, dass gerade durch den Abschuss einer Drohne Menschen unmittelbar gefährdet werden können.» Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Drohnenaktivitäten umgehend der Polizei zu melden.

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