Keine strengeren Vorschriften
Bundesrat will bezahlte Unterschriften nicht verbieten

Der Bundesrat stellt sich nach wie vor gegen ein Verbot bezahlter Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden. Dies geht aus seinen Antworten auf mehrere Vorstösse aus dem Parlament hervor.
Publiziert: 20.11.2024 um 18:26 Uhr
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Aktualisiert: 21.11.2024 um 09:56 Uhr
Im Fokus der Debatte um bezahlte Unterschriftensammlungen steht unter anderem das Unternehmen Incop mit Sitz in Lausanne. (Archivbild)
Foto: PIERRE ALBOUY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Ein umfassendes Verbot von bezahltem Unterschriftensammeln könne den Zugang zu den Volksrechten für gewisse Akteure einschränken, schrieb die Landesregierung am Mittwoch in ihrer Stellungnahme zu zwei Motionen des Neuenburger SP-Ständerats Baptiste Hurni und der Zürcher SP-Nationalrätin Céline Widmer.

Das Sammeln gegen Entgelt durch externe Personen könne für finanzschwächere Komitees aus der Zivilgesellschaft günstiger sein als zum Beispiel ein Massenversand von Unterschriftenbögen mit grossem Streuverlust, machte der Bundesrat geltend. Ein Verbot könne dazu führen, dass nur noch Gruppierungen mit etablierten Strukturen die notwendige Unterschriftenzahl erreichten.

Weitere Massnahmen abgelehnt

Auch eine zwingende Offenlegung der Gelder, die Komitees für Unterschriften ausgeben, wendet die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine Motion des Genfer SP-Ständerats Carlo Sommaruga ein.

Eine ganze Reihe anderer Massnahmen im Zusammenhang mit Unterschriftensammlungen lehnt der Bundesrat ebenfalls ab. So will er nicht im Bundesrecht festhalten, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde nachfragen können, ob ihre Unterschrift auf einem Sammelbogen auftaucht. Dies fordert Mitte-Nationalrat Martin Candinas (GR) mit einer Motion.

Zwanzig Vorstösse im Parlament

Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, die kantonalen Datenschutzgesetze sähen bereits ein Auskunftsrecht für Daten über die eigene Person vor. Zudem sei dieses Auskunftsrecht grundrechtlich geschützt.

Hintergrund der Vorstösse sind Enthüllungen vom September. Damals lösten Medienberichte über möglicherweise illegale Praktiken bezahlter Unterschriftensammler, namentlich in der Romandie, und über mutmasslich gefälschte Unterschriften eine Debatte über neue Regeln bei Unterschriftensammlungen aus.

Folge waren auch rund zwanzig Vorstösse im Parlament. So fordert etwa FDP-Ständerätin Johanna Gapany (FR) ein neues Gesetz zur Stärkung der Transparenz, SP-Nationalrat Jean Tschopp (VD) möchte eine Bewilligungspflicht für entsprechende Unternehmen.

Versuche zu E-Collecting

Auch diese Motionen empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung. Gesetzgeberische Massnahmen seien erst angezeigt, wenn die bereits eingeleiteten Massnahmen der Bundeskanzlei nicht griffen. Dazu gehört unter anderem ein Runder Tisch mit dem Ziel, zusammen mit den Initiativkomitees, Sammelorganisationen, Parteien, Interessenverbänden und Behörden einen Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen zu entwickeln.

Als möglichen Weg zur Lösung des Problems sieht der Bundesrat hingegen das sogenannte E-Collecting. Er will beschränkte, praktische Versuche mit dem elektronischen Sammeln von Unterschriften für Volksbegehren ermöglichen. Dazu hat er die Bundeskanzlei mit einem Vorprojekt beauftragt, das solche Versuche vorbereiten soll.

Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat auch mehrere gleichlautende Motionen aus den Fraktionen von FDP, Mitte, GLP, Grünen und SP zur Annahme, die derartige Pilotversuche fordern. Zwei weitergehende Motionen von Ständerat Benjamin Mühlemann (FDP/GL) und Nationalrätin Greta Gysin (Grüne/TI), die eine rasche Einführung elektronischer Unterschriftensammlungen verlangen, lehnt er dagegen ab.

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