Keine neuen oder höheren Umweltabgaben
Bundesrat legt bis Jahresende ein CO₂-Gesetz-light vor

Die Stimmbevölkerung hatte das CO₂-Gesetz Mitte Juni mit 51,59 Prozent Nein-Stimmen knapp abgelehnt. Jetzt verspricht Umweltministerin Simonetta Sommaruga noch vor Jahresende ein neues Gesetz und sie zeigt auf, wie es aussehen wird.
Publiziert: 17.09.2021 um 17:15 Uhr
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Aktualisiert: 20.09.2021 um 14:17 Uhr
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Weil das Volk am 13. Juni 2021 das CO₂-Gesetz abgelehnt hat, braucht es rasch ein neues.
Foto: Keystone

Noch vor Ablauf des Jahres verspricht der Bundesrat eine neue Vorlage für ein CO₂-Gesetz vorzulegen. Am Freitag hat Umweltministerin Simonetta Sommaruga (61, SP) die Eckwerte dazu vorgestellt. Die Vorlage soll auf dem geltenden CO₂-Gesetz basieren. Auf neue Abgaben verzichtet die Landesregierung. Auch die Erhöhung bestehender Abgaben steht nicht zur Diskussion.

«Nach dem Nein im Juni geht es wieder vorwärts in der Schweizer Klimapolitik», sagte Bundesrätin Sommaruga vor den Medien. Das Nein zum Gesetz sei für den Bundesrat vor allem ein «Nein zu einem höheren Benzinpreis». Gerade der ländlichen Bevölkerung war das Gesetz zu schwere Kost. Jetzt soll es ein CO₂-Gesetz-light mit Anreizen statt neuen Strafabgaben richten.

Klimaziel bleibt bestehen

Laut der Berner Bundesrätin geht es nun darum, die Menschen in ihrem Alltag zu einem umweltfreundlichen Verhalten anzuregen. «So kommen wir weiter – dafür gibt es eine gemeinsame Basis.»

Als Grundlage für die neue Vorlage diene das geltende CO₂-Gesetz. Die bestehenden Instrumente sollen weitergeführt werden. Und auch das klimapolitische Ziel bleibt unverändert: Die Schweiz soll ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren.

Verzichten will der Bundesrat darauf, neue Abgaben einzuführen. Die bereits bestehende CO₂-Abgabe soll beibehalten werden. Ab kommendem Jahr liegt die Abgabe bei 120 Franken pro Tonne CO₂. Sommaruga ist deutlich: «Eine Erhöhung auf über 120 Franken kommt nicht infrage.»

Keine Flugticketabgabe

Weiter sollen die Mittel jeweils möglichst jenen Sektoren zugutekommen, aus denen sie stammen. Abgaben aus der Autobranche sollen also möglichst für Investitionen in den Personenverkehr verwendet werden.

Beim Flugverkehr geht es nicht mehr um die Einführung einer CO₂-Abgabe auf Flugtickets, sondern es soll in Anlehnung an die Entwicklungen in der EU eine Beimischquote für nachhaltige Treibstoffe eingeführt werden. Solche Quoten gelten als gutes Mittel, einen Nachfragemarkt für solche Treibstoffe zu schaffen.

Zusätzlich lässt Sommaruga prüfen, ob die Einführung eines Mindestanteils an nachhaltigen Treibstoffen finanziell unterstützt werden soll. Noch sind alternative Treibstoffe bis zu fünfmal teurer als Kerosin.

Mehr Fördergelder für Private

Aufnehmen in das Gesetz will der Bundesrat zusätzliche «Stützungsmassnahmen». Diese Massnahmen sollen zu einem klimafreundlichen Verhalten motivieren. So soll etwa der Ersatz alter Öl- und Gasheizungen mit zusätzlichem Geld unterstützt und die Infrastruktur für Elektroautos ausgebaut werden. «Viele Menschen wollen etwas gegen den Klimawandel unternehmen», zeigte sich Sommaruga überzeugt.

Dass der Bundesrat wenige Monate nach dem Nein gegen das neue CO₂-Gesetz am 13. Juni 2021 mit einer neuen Vorlage aufwartet, ist dem aktuellen CO₂-Gesetz geschuldet, das den Bundesrat dazu verpflichtet.

«Zeit drängt»

Die Zeit dränge auch, sagte Sommaruga: «Je länger wir warten, desto schwieriger ist es, die Klimaziele zu erreichen», mahnte sie.

Noch festlegen will der Bundesrat, wie viel CO₂ im Inland und wie viel im Ausland kompensiert werden soll. Unter dem Pariser Klimaabkommen hat die Schweiz mit mehreren Staaten Abkommen zur Kompensation unterzeichnet, etwa mit Ghana und Senegal. Bei diesen Abkommen ist es aus Sicht der Umweltministerin gelungen auszuschliessen, dass die Klimakompensationen in diesen Ländern doppelt gezählt werden. Es soll damit also unterbunden worden, dass sich sowohl die Schweiz wie auch Ghana eine Kompensationsmassnahme in Ghana anrechnen lassen können. (SDA/pt)

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