Der Bundesrat will die Corona-Massnahmen an der Grenze wieder hochfahren. Damit nach den Herbstferien nicht erneut infizierte Ferienrückkehrer das Gesundheitswesen an den Anschlag bringen, schlägt er neue Einreiseregeln vor.
Doch die beiden konkreten Vorschläge, die die Landesregierung in Konsultation schickte, stossen bei vielen Kantonen auf Kritik. Zu umständlich, überzogen, kaum umsetzbar, so das vernichtende Urteil vieler Kantonsregierungen.
Umsetzung sei praktisch unmöglich
Die erste Variante sähe vor, dass all diejenigen, die nicht geimpft und genesen sind, bei der Einreise einen negativen Test vorweisen müssen. Vier bis sieben Tage nach der Einreise müssten sie sich dann ein zweites Mal testen lassen. Die andere Option wäre eine Wiedereinführung der Quarantänepflicht. Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss sich mindestens sieben Tage isolieren – und zwar egal, aus welchem Land sie oder er einreist. Alle Einreisenden – auch Geimpfte und Genesene – sollen ausserdem ein Formular ausfüllen müssen.
Für mehrere Kantone kommt weder Variante 1 noch Variante 2 infrage. Die erste sei «sehr kompliziert und ressourcenintensiv», die zweite «schwer durchsetzbar», kritisiert die Aargauer Regierung. Das sieht auch der Kanton Jura so. Die Umsetzung, um die sich die Kantone kümmern müssten, wäre «extrem schwierig, um nicht zu sagen unmöglich» – und zwar, was beide Bundesrats-Vorschläge betrifft, so die Kantonsregierung.
Ein Test soll reichen
Stattdessen schlägt der Kanton Aargau vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Reisende lediglich bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Einen zweiten Test oder eine Quarantäne soll es nicht geben. Von den Kantonen, die bis am Dienstagnachmittag ihre Stellungnahme veröffentlicht haben, sprechen sich auch Basel-Stadt, Freiburg und Nidwalden für diese vereinfachte Lösung aus.
Basel-Stadt ist der Meinung, dass ein zweiter Test nur vorausgesetzt werden soll, falls sich zeigen sollte, dass ein einmaliger Test nicht genügt. Ausserdem schlägt Basel vor, dass für Geimpfte und Genesene eine Testempfehlung ausgesprochen wird. Sie sollen sich gratis testen lassen können, wenn sie aus dem Ausland kommen.
Quarantäne wäre zwar richtig, aber nicht umsetzbar
Müsste man sich aber zwischen einer der beiden Bundesratsvarianten entscheiden, würden die meisten Kantone Variante 1 – einen zweiten Test einige Tage nach der Einreise – bevorzugen. Die Zuger Exekutive findet zwar, dass eine Quarantänepflicht wie in Variante 2 «epidemiologisch richtig» wäre – aber kaum umsetzbar. Darum befürwortet die Zuger Regierung die doppelte Testpflicht, auch wenn die Umsetzung aus deren Sicht ebenfalls schwierig wäre. Besonders bei Touristinnen und Touristen, die im Land herumreisen. Das geben auch Uri und Nidwalden zu bedenken.
Zürich spricht sich derweil ohne grössere Vorbehalte für eine doppelte Testpflicht aus. Die Kontrollen müssten einfach risikobasiert und nicht flächendeckend erfolgen. Eine Quarantänepflicht kommt für den grössten Kanton nicht infrage.
Das Tessin tendiert ebenfalls eher zu einer doppelten Impfpflicht. Noch lieber wäre dem Südkanton aber eine Quarantänepflicht nur für Reisende aus Staaten, in denen besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Auch Freiburg ist der Meinung, dass man nicht alle Einreisenden über den gleichen Kamm scheren darf. Der Kanton gehört zu den wenigen, die eine Quarantänepflicht einer doppelten Testpflicht vorziehen würden.
Bussen seien zu tief
Die Urner Regierung fordert den Bundesrat ausserdem auf, bei den Ordnungsbussen nachzubessern. Vorgesehen ist eine Busse von 200 Franken, wenn sich jemand nicht ans neue Einreiseregime hält. Doch eine Busse in dieser Höhe sei zu wenig abschreckend, findet Uri. «Insbesondere wenn man bedenkt, dass damit ein kostenpflichtiger Test umgangen wird und nur Stichproben gemacht werden.»
Der Bundesrat wird an seiner nächsten Sitzung am Freitag einen Entscheid fällen. Angesichts der kritischen Rückmeldungen aus den Kantonen ist voraussehbar, dass das Einreiseregime in der Landesregierung noch zu einigen Diskussionen führen wird.