Die Schweiz zieht die Schraube bei der Einreise an – zumindest für Bürgerinnen und Bürger des Kosovo und Nordmazedoniens. Das teilt die Schweizer Botschaft im Kosovo auf ihrem Facebook-Account mit.
Ab Montag bestehen für Bürgerinnen und Bürger beider Länder neue Einreisebestimmungen. Für jene, die geimpft sind, ändert sich nichts. Sie können mit Visum ganz normal einreisen. Allerdings müssen sie mit einem der anerkannten Impfstoffe geimpft sein.
Nur noch Härtefälle werden reingelassen
Ungeimpfte jedoch dürfen nur noch in Situationen «der äussersten Notwendigkeit» einreisen. Als «äusserste Notwendigkeit» gelten gemäss Staatssekretariat für Migration gelten Todesfälle von Verwandten, gerichtliche Vorladungen oder dringende Behördengänge.
Die Regelung gilt selbstverständlich nicht für kosovarische oder nordmazedonische Staatsbürger, die in der Schweiz eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Die Schweiz reagiert damit auf die mehr ans angespannte epidemiologische Lage in beiden Balkan-Staaten und den Fakt, dass nach den Sommerferien viele Reiserückkehrer von dort mit einer Corona-Ansteckung in die Schweiz kamen. (sf)