Kanton mit zweittiefster Impfquote vergisst, Wartefrist von sechs auf vier Monate anzupassen
Schwyz verschläft Booster-Beschleunigung

Vergangene Woche hat der Bund die Wartefrist für die Drittimpfung von sechs auf vier Monate gesenkt. Nun könnten sich viel mehr Leute die Auffrischungsimpfung holen. Nicht aber in Schwyz. Dort kann man sich wegen eines Fehlers erst jetzt online anmelden.
Publiziert: 27.12.2021 um 16:26 Uhr
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Aktualisiert: 27.12.2021 um 18:12 Uhr
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Im Kanton Schwyz mussten sich Impfwillige gedulden.
Foto: Keystone
Lea Hartmann

Endlich boostern? Nichts da. Schwyzerinnen und Schwyzer müssen sich gedulden. Zwar hat der Bund vergangenen Dienstag die Wartefrist für die Auffrischungsimpfung von sechs auf vier Monaten nach der zweiten Dosis gesenkt. Doch im Kanton Schwyz hat man das verpennt.

Wer sich online für die Auffrischungs-Impfung anmelden wollte, wurde in den vergangenen Tagen vertröstet. Die Booster-Impfung sei «aktuell nicht möglich», teilte das Anmeldetool Schwyzer Booster-Willigen mit, wenn ihre zweite Impfung weniger als knapp sechs Monate her war.

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Impfwilliger Schwyzer ist sauer

So ging es auch Leser Florian W.* Er hatte seine zweite Impfung im Juli 2021 bekommen und war somit parat für den Booster. Jedenfalls hatte der Kanton Schwyz nie etwas anderes kommuniziert. Doch nach dem Ausfüllen des «Impf-Checks» des Bundesamts für Gesundheit konnte er keinen Termin vereinbaren.

Schwyz ist einer derjenigen Kantone, in denen man zuerst diesen Fragebogen ausfüllen muss, bevor man Zugang zur Booster-Anmeldung erhält. W. ist sauer: «Ich will gar nicht wissen, wie viele Leute jetzt gerne boostern würden, aber das nicht können oder nicht mehr mögen, weil es so umständlich ist», sagt er. Der Bund solle endlich mal vorwärtsmachen, regt er sich auf.

Schwyz hats vergessen

Es ist allerdings nicht der Bund, der verantwortlich ist für den Schlamassel. Schwyz selbst ist dafür zuständig, den Fragebogen so umzuprogrammieren beziehungsweise umprogrammieren zu lassen, dass eine Booster-Anmeldung bereits nach vier Monaten funktioniert. «Jeder Kanton entscheidet selbst, ab wann und für wen die Impfung möglich ist», stellt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) klar.

Doch Schwyz hat die Anpassung nicht gemacht. Auf Anfrage von Blick teilt die Kantonsapothekerin Regula Willi am Montag mit: «Wir erhielten heute Morgen Kenntnis von der Situation und haben sofort alles in die Wege geleitet, damit die Intervallverkürzung für den Booster von sechs auf vier Monate vorgenommen wird.» Die Plattform Soignez-Moi, über die die Anmeldung läuft, sei an der Arbeit. Man gehe davon aus, dass das Update im Verlauf des Nachmittags erfolgen werde.

Die Schwyzer Behörden betonen, den Auftrag für die Änderung der Wartefrist rechtzeitig eingeleitet zu haben. Leider habe sich heute Morgen herausgestellt, dass die Anpassung noch nicht erfolgt war, was vermutlich auf einem Missverständnis beruhe.

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Kanton mit einer der tiefsten Impfquoten

Fast eine Woche lang konnten sich Personen nicht für den Booster anmelden – obwohl sie das durften. Viele von ihnen hätten sich wohl gerne noch vor Weihnachten boostern lassen. Doch das ging nur, wenn man das Telefon in die Hand nahm und es beim Hausarzt oder einer Apotheke versuchte. Schwyz hat den Fehler erst bemerkt, als sich am Montag jemand beim Kanton beschwerte.

Schwyz ist der Kanton mit der zweittiefsten Impfquote: Lediglich 58,6 Prozent der Schwyzerinnen und Schwyzer haben sich piksen lassen. Noch weniger Menschen sind – im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung – lediglich in Appenzell Innerrhoden geimpft. Die beiden Kantone haben auch als einzige im vergangenen November Nein zum Covid-Gesetz gesagt.

Nun werden sich in Schwyz immerhin diejenigen, die sich impfen lassen wollen, auch impfen lassen können.

*Name geändert

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