Influencer-Regulierung abgelehnt
Bundesrat will keine Instagram-Polizei

Influencer sollen Werbung konsequenter kennzeichnen, forderte SP-Nationalrätin Farah Rumy in einem Vorstoss. Der Bundesrat findet allerdings: Das ist nicht nötig.
Publiziert: 09.05.2024 um 13:49 Uhr
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Aktualisiert: 10.05.2024 um 08:11 Uhr
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Der Bundesrat hat sich gegen eine Instagram-Polizei ausgesprochen.
Foto: Parlamentsdienste
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Tobias OchsenbeinRedaktor Politik

Als Social Media aufkamen, waren Influencer noch völlig unbekannt. Inzwischen ist das Geschäft mit Internet-Inhalten explodiert. Wenn sie auf Instagram oder TikTok das neuste Nahrungsergänzungsmittel oder Fitnessgerät präsentieren, schlagen viele zu. Der Umsatz wird in Millionenhöhe geschätzt.

Dabei lassen die Influencer ihre Zuschauerinnen und Zuschauer am täglichen Leben teilhaben – sie schaffen damit Nähe, gewinnen Vertrauen. Allerdings kennzeichnen sie ihre Werbung nicht immer genau. Das ruft auch zunehmend die Politik auf den Plan. Doch der Bundesrat sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf, wie er gestern in seiner Antwort auf einen entsprechenden Vorstoss bekannt gab.

Jüngere Menschen schützen

Die Solothurner SP-Nationalrätin Farah Rumy (32) wollte nämlicher dieser Schleichwerbung ein Ende setzen. In einem Vorstoss forderte sie den Bundesrat deshalb dazu auf, in einem Gesetz klare Linien zu definieren: Was ist erlaubt, was nicht? Eine Art Instagram-Polizei also. Denn: Influencer operieren heute in einem rechtlichen Graubereich. «Gerade jüngere Menschen sind leicht beeinflussbar und müssen geschützt werden», begründete Rumy ihre Motion.

Das heutige Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wurde lange vor dem Aufkommen von Influencern verabschiedet. Und die Lauterkeitskommission, die zwar Grundsätze für Influencer-Marketing verabschiedet hat, kann weder Bussen noch Verbote aussprechen.

Bundesrat sieht keine Rechtsunsicherheit

In seiner Antwort bestätigt der Bundesrat zwar die zunehmende Bedeutung von Influencer und das Phänomen der nicht ausreichend gekennzeichneten Werbung. Er erinnert allerdings daran, dass solche Werbeaktivitäten unter das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb fallen und die Grundsätze von Fairness und Transparenz einhalten müssen.

Die Lauterkeitskommission habe bereits eine klare Praxis entwickelt, die besage, dass kommerzielle Kommunikation als Werbung erkennbar sein müsse. Trotzdem bestehe aber keine generelle Kennzeichnungspflicht, solange Werbung für die Zielgruppe klar identifizierbar sei. Der Bundesrat sieht darum keine Rechtsunsicherheit und will weiterhin auf das Beschwerdeverfahren der Lauterkeitskommission setzen. Auch weil er darin eine kostengünstige Lösung sieht, lehnt er Rumys Vorstoss ab.


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