In Armeeuniform auf Wahlplakat
VBS pfeift FDP-Kandidat Yves Collet zurück

Yves Collet will für die FDP in den Nationalrat. Um seinem Wahlspruch mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, posiert er auf dem Plakat in Uniform. Das Verteidigungsdepartement ist darüber nicht erfreut.
Publiziert: 11.07.2023 um 15:28 Uhr
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Aktualisiert: 11.07.2023 um 15:56 Uhr
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FDP-Nationalratskandidat Yves Collet aus Schaffhausen posiert in Uniform für sein Wahlplakat.
Foto: zVg
Dominique Schlund

Die FDP sorgt im Moment regelmässig für Aufsehen mit ihren Wahlplakaten. Erst vergangene Woche rief ein offizielles Kampagnen-Plakat, erstellt mithilfe von künstlicher Intelligenz, Unverständnis inner- und ausserhalb der Partei hervor. Nun bildet sich der FDP-Nationalratskandidat – und Vater der «No-Billag»-Initiative – Yves Collet (35) in umstrittener Kleidung auf dem Wahlplakat ab.

VBS antwortet via Twitter

«Für Sicherheit die richtige Wahl», so der Slogan auf dem Plakat von Collet. Um diesen mit noch etwas mehr Glaubwürdigkeit zu untermalen, posiert der Wirtschaftsprüfer in der Armeeuniform.

Ob und wann eine Person die Uniform der Schweizer Armee tragen darf, ist aber ganz klar geregelt. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bezieht sich in seinem Tweet auf den Artikel 96 des Dienstreglements, sowie auf Artikel 21 der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA). «Die Armee und deren Angehörige haben sich – wenn sie Uniform tragen – politisch neutral zu verhalten», so das VBS via Twitter.

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Bereits Ameti im Tarnanzug

Bereits vor einigen Wochen machte der Fall von Sanija Ameti (31), Co-Präsidentin von Operation Libero, wegen eines ähnlichen Vorfalls Schlagzeilen. Sie trug während einer Veranstaltung zum Thema Neutralität in Bern eine offizielle Armeeuniform. Ihr droht nun eine Busse wegen «unbefugtem Tragen» einer Uniform.

Der Kanton ist zuständig

Das VBS hat zwar via Twitter geantwortet. Doch eigentlich ist das Bundesamt überhaupt nicht zuständig. «Der Vorfall fand ausserhalb der Dienstzeit statt. Deshalb ist bei leichten Fällen der Nichtbefolgung von Dienstvorschriften der Kanton zuständig», so ein Sprecher des VBS gegenüber Blick.

Ob der Fall von Collet also weiter verfolgt wird, bleibt unklar. Das muss das zuständige kantonalen Amt für Armee und Zivilschutz entscheiden.

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