Höhere Hürden für Zivildienst
So will der Bundesrat die Armee retten

Der Armee laufen immer mehr Soldaten davon. Der Bundesrat will daher die Zulassungen zum Zivildienst senken. So soll die verfassungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst besteht.
Publiziert: 01.03.2024 um 12:30 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2024 um 15:14 Uhr
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Immer mehr diensttaugliche Schweizer wechseln von der Armee zum Zivildienst.
Foto: keystone-sda.ch

Armeechef Thomas Süssli (57) will nicht nur mehr Geld. Er möchte auch das Heer um 20'000 auf 120'000 Soldaten erhöhen. Bevor das aber irgendwann vielleicht ernsthaft ein Thema werden könnte, sollen erst bestehende Lücken geschlossen werden. Denn seit Jahren laufen der Armee die Dienstpflichtigen davon. Alleine im letzten Jahr wechselten 6754 Personen zum Zivildienst, nochmals 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr.

Damit soll nun Schluss sein. Der Bundesrat will die Hürden zum Zivildienst erhöhen – und gleichzeitig klarstellen, dass zwischen Militärdienst und einem zivilen Ersatzdienst keine Wahlfreiheit besteht. Am Freitag hat er die geplante Änderung des Zivildienstgesetzes in die öffentliche Vernehmlassung bei Parteien, Behörden und Verbänden verabschiedet.

Sechs Massnahmen sollen Abgänge erschweren

Die seit 2009 geltende Tatbeweislösung ohne Beurteilung des Gewissenskonflikts will der Bundesrat nicht infrage stellen. Er schlägt aber sechs Massnahmen vor: Neu sollen Gesuchstellende mit einer abgeschlossenen Rekrutenschule minimal 150 Zivildiensttage leisten müssen. Der Faktor 1,5 bei der Berechnung der Diensttage soll dabei zweitens auch für Unteroffiziere und Offiziere der Schweizer Armee gelten, die in den Zivildienst wechseln wollen.

Drittens sollen im Zivildienst keine Einsätze geleistet werden dürfen, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Human-, Zahn- oder Veterinärstudium erfordern. Angehörige der Armee, die keine Restdiensttage mehr aufweisen, sollen viertens nicht mehr für den Zivildienst zugelassen werden. Damit will der Bundesrat verhindern, dass sie sich einen Vorteil verschaffen könnten, indem sie sich der Schiesspflicht entziehen, die bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht gilt.

Änderung geht zulasten des Zivildienstes

Fünftens soll eine jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung zum Zivildienst eingeführt werden. Den sogenannten «langen Einsatz» sollen zum Zivildienst Zugelassene sechstens spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen müssen, wenn das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt wurde.

Der Bundesrat hofft, die Abgänge aus der Armee so zumindest auf rund 4000 Personen pro Jahr senken zu können – mit entsprechenden Folgen für den Zivildienst. Dort stünden längerfristig weniger Personen und Diensttage für Einsätze zugunsten der Gesellschaft zur Verfügung. Das ist dem Bundesrat bewusst. Er ist aber bereit, dies zugunsten der Armee hinzunehmen. (dba)

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