Wer sich auf ewig bindet, spürt es im Portemonnaie. Nicht nur wegen der Kosten für Ehering, Torte und Fest, sondern vor allem danach: Die sogenannte Heiratsstrafe trifft Ehepaare zum Beispiel bei den Steuern. Die jeweiligen Einkommen werden nach der Trauung zusammengerechnet. Viele Pärchen müssen darum mehr Steuern bezahlen als, wenn die beiden Eheleute als Einzelpersonen besteuert würden.
Auch bei der AHV-Rente gibt es Probleme: Unverheiratete Paare bekommen separat je eine Einzelrente, bei Ehepaaren hingegen ist die Rente beim 1,5-fachen einer Einzelrente gedeckelt.
Das wollte die Mitte mit zwei Volksinitiativen ändern. Doch jetzt schlägt die Partei um Präsident Gerhard Pfister (61) Alarm: Bislang seien erst je rund 90'000 Unterschriften gesammelt worden – und die Zeit rennt: Schon Ende März läuft die Frist ab. Laut der Mitte hatten einige Gemeinden bei der Beglaubigung der Unterschriften Mühe, die Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» und «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» auseinanderzuhalten.
Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es 100'000 gültige Unterschriften. Weil Leute aber teilweise doppelt oder falsch unterschreiben oder nicht stimmberechtigt sind, planen die Initianten jeweils eine Reserve ein. «Wir brauchen noch einmal je rund 20'000 bis 25'000 Unterschriften, um ganz sicherzugehen, dass die beiden Initiativen auch wirklich zustande kommen», heisst es von der Mitte-Partei.
«Möglicherweise haben wir den Aufwand einer Doppel-Initiative unterschätzt», meinte Mitte-Präsident Pfister vor Medienschaffenden dazu. Es sei aber auch denkbar, dass das Anliegen bei der Basis nicht mehr so stark priorisiert werde, wie andere Themen. Doch noch will man nicht das Scheitern analysieren. «Wir setzen alles daran, dass beide Initiativen die Hürden schaffen.»
Individualbesteuerung
Bei den Steuern gibt es auch so Bewegung. Der Bundesrat will die Individualbesteuerung einführen. Jeder soll künftig eine eigene Steuererklärung machen müssen, auch Eheleute. Bis im März 2024 wird der Bundesrat seinen Gesetzesentwurf vorlegen, dann entscheidet das Parlament. (dba/pt/bro)