Grünen-Gemeinderat Waser attackiert Albert Rösti
«Er gehört vor Gericht statt in den Bundesrat»

Statt in den Bundesrat gehöre Albert Rösti vor Gericht, findet ein Grünen-Gemeinderat aus Zürich. Mit seiner Lobbytätigkeit und Politik verstosse Rösti gegen die Verfassung.
Publiziert: 30.11.2022 um 19:31 Uhr
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Aktualisiert: 01.12.2022 um 10:16 Uhr
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SVPler Albert Rösti gehöre nicht in den Bundesrat, sondern vor Gericht.
Foto: keystone-sda.ch
Thomas Müller

Kaum hat SVP-Bundesratskandidat Albert Rösti (55) die Hearings am Dienstag überstanden, fährt ihm ein Zürcher Gemeinderat grob an den Karren. Rösti sollte eher wegen Verbrechen an unserer Zukunft vor Gericht gestellt statt für den Bundesrat aufgestellt werden, findet der Grüne Dominik Waser (24) am Mittwoch auf Twitter.

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Gegner wegen ihrer politischen Meinung vor Gericht stellen, ist nicht gerade eine demokratische Haltung. Waser relativiert: «Ob ich mit meiner Anschuldigung Recht habe, müsste ein Gericht entscheiden.»

Röstis Politik führe zu massiven Schäden

Dass er sich im Ton vergriffen hat, findet der junge Politiker nicht. Natürlich sei es eine provokante Aussage. «Aber was Rösti in den letzten Jahren durch seine Politik und durch Lobbying für fossile Brennstoffe gemacht hat, führt zu massiven Schäden an der Umwelt und zu massiven gesellschaftlichen Kosten», so Waser.

Der Grund für seine Anschuldigungen, Rösti, bekannt als Ämtlisammler, war jahrelang Präsident von Swissoil, dem Verband der Schweizer Brennstoffhändler. Ebenso ist er Präsident von Auto-Schweiz, dem Verband der Automobilimporteure. Und das geht dem Grünen gegen den Strich.

Allerdings: Wird Rösti zum Bundesrat gewählt, muss er die Mandate ja abgeben. Für Waser kein Grund zur Entspannung: «Es wird viel zu wenig diskutiert, was er vorher gemacht hat. Gerade weil die Gefahr besteht, dass er im Umweltdepartement landen könnte.» Jemand wie Rösti sei für ihn im Bundesrat untragbar.

Kein Straftatbestand

So sehr ein Bundesrat Rösti Waser ein Dorn im Auge sein mag: Einen konkreten Straftatbestand kann Waser nicht nennen. Aber: «Rösti ist mitverantwortlich, dass meine persönliche Freiheit und die vieler anderer jetzt schon und in Zukunft noch viel mehr eingeschränkt sein wird.»

Damit verstiesse Rösti gegen unsere Bundesverfassung, die das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und gesellschaftliche Verantwortung garantiert. Nur: Um das einzuklagen, müsste die Schweiz ein Verfassungsgericht haben. Hat sie aber nicht, wie auch Waser zugibt.

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