Der Bundesrat bleibt dabei: Er will nicht, dass der Steuerzahler dafür aufkommt, dass sich Ungeimpfte alle paar Tage testen lassen, um das Covid-Zertifikat zu erhalten. Weil das Parlament aber wegen der erweiterten Zertifikatspflicht weiterhin auf Gratis-Tests besteht, schlägt die Regierung einen Kompromiss vor.
Wie Blick bereits berichtete, soll der Bund bis Ende November die Tests von Personen finanzieren, die eine erste Impfung erhalten haben. Diesen Vorschlag legt der Bundesrat den Kantonen bis kommenden Dienstag zur Konsultation vor. An seiner nächsten Sitzung in einer Woche will der Bundesrat definitiv entscheiden.
Damit die Kantone genügend Zeit haben und um die steigenden Impfzahlen zu unterstützen, verlängert der Bundesrat zudem die Frist für Gratistests um zehn Tage bis zum 10. Oktober.
Schweizweite Koordination von Speichel-PCR-Pooltests
Um dem Coronavirus schneller auf die Spur zu kommen, will der Bundesrat zudem zusätzlich zu bestehenden kantonalen Testprogrammen ab Mitte Oktober schweizweit PCR-Pooltests koordinieren lassen. So sollen in allen Kantonen breite Hotspot-Testungen sowie repetitive Pooltests möglich werden. Die repetitiven Testungen für Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Unternehmen werden dabei von Drittfirmen abgewickelt.
Weiter schlägt der Bundesrat vor, dass neu auch eine individuelle Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests für Testzertifikate möglich sein soll – diese soll dann aber etwas kosten.
Nationale Anmeldestelle Covid-Zertifikate
Wer mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff geimpft ist und in der Schweiz ein Zertifikat braucht, kann ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. So können auch Touristen einfach am gesellschaftlichen Leben in der Schweiz teilnehmen.
Die Kantone sind zuständig für die Prüfung der Unterlagen sowie die Ausstellung der Zertifikate. Um deren Beantragung zu erleichtern und die Kantone zu entlasten, will der Bund ab Mitte Oktober eine zentrale elektronische Anmeldestelle für Covid-Zertifikate anbieten.
Im Ausland mit einem nur auf der WHO-Liste geführten Impfstoff geimpfte Personen können nur dann ein Zertifikat erhalten, wenn sie Wohnsitz in der Schweiz haben. Die betroffenen Personen müssen dazu persönlich bei der Kontaktstelle ihres Wohnsitzkantons erscheinen.
Länder-Risikoliste wird aktualisiert
Und zuletzt wird die Risikoliste aktualisiert: Aufgrund der epidemiologischen Entwicklung werden die Einreisebeschränkungen gegenüber Uruguay aufgehoben. Neu gelten ab Montag um Mitternacht hingegen Einreisebeschränkungen für Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Japan und Serbien.
Ausländer dürfen aus einem Risikostaat nur mit dem Nachweis einer anerkannten Impfung für einen Kurzaufenthalt in die Schweiz einreisen. Dies betrifft vorab Touristen. Wer einen Schweizer Pass oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung hat, darf jederzeit aus jedem Land in die Schweiz einreisen. Er oder sie muss aber ebenfalls ein Einreiseformular vorweisen. Zudem müssen alle, die nicht geimpft oder genesen sind, ein negatives Testergebnis vorweisen.