Gewalt im Kinderzimmer
Auch Ständeräte wollen Ohrfeigen verbieten

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung soll im Gesetz verankert werden. Das hat die Rechtskommission des Ständerats entschieden. Das freut Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach, die eine entsprechende Motion eingereicht hatte.
Publiziert: 04.11.2022 um 11:46 Uhr
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Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) soll neu das Recht für Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung verankert werden.
Foto: Getty Images

Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) soll neu das Recht für Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung verankert werden. Dieser Meinung ist nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission.

Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ihrem Rat, eine entsprechende Motion der Freiburger Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (63) anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Vorstoss bezweckt, Kinder besser vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen zu schützen.

Fast jedes zweite Kind erfährt Gewalt

Dass die Rechtskommission des Ständerats die Motion angenommen hat, freut Bulliard-Marbach sehr, wie sie auf Anfrage von Blick mitteilt. «Es war nicht einfach, bis hierherzukommen. Das ist ein weiterer Meilenstein.»

Gemäss einer unlängst veröffentlichten Studie der Universität Freiburg erleidet beinahe jedes zweite Kind in der Schweiz körperliche oder seelische Gewalt in der Erziehung. Die Landesregierung ist aber der Meinung, dass die geltende Rechtslage im Strafrecht genüge.

Jetzt muss der Ständerat entscheiden

Anders die ständerätliche Rechtskommission. Sie sei der Auffassung, dass mit der Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch ein starkes Zeichen gegen alle Formen von Gewalt gegen Kinder gesetzt würde, heisst es in der Mitteilung der Kommission. Damit könne ein gesellschaftlicher Sinneswandel herbeigeführt werden.

Kinder und Jugendliche haben gemäss Bundesverfassung Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Mit der Unterzeichnung der Uno-Konvention für die Rechte des Kindes 1997 hat sich die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, Kinder vor jeder Form von Misshandlung durch ihre Eltern oder andere Betreuungspersonen zu schützen sowie entsprechende Präventions- und Behandlungsprogramme anzubieten.

Mit der Motion beschäftigt sich als Nächstes der Ständerat. Sie werde alles daran setzen, dass der Ständerat der Rechtskommission folge, und der Motion zum Durchbruch verhelfe, so Bulliard-Marbach. «Das wäre ein schönes Weihnachtsgeschenk.» (SDA/ bgs)

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